Anlässlich des 25jährigen Bestehens der niederländischen Vereniging Basisinkomen fand Ende Januar eine Tagung in Maastricht statt. Stefan Füsers hat für Netzwerk Grundeinkommen einen Bericht darüber verfasst, der interessant ist, denn zum einen erfährt man mehr über die Experimente, die in Maastricht vorgesehen sind, zum anderen wird die Frage aufgeworfen, was man von Feldexperimenten überhaupt erwarten kann. Meine Einschätzung zu Feldexperimenten finden Sie hier.
Zu den Experimenten in Maastricht heißt es:
„Bei der europäischen Konferenz ging es um neue, von der Grundeinkommensidee inspirierte Experimente zur sozialen Absicherung. Berichtet wurde von den inzwischen 20 niederländischen Städten und Gemeinden, die bei der Regierung ein Experiment beantragt haben. Vertreter aus Finnland hatten die Möglichkeit, die finnischen Pläne für ein Experiment vorzustellen. Es wurde klar, dass die Experimente weit von einem Grundeinkommen, inklusive aller vier Kriterien, abweichen. In beiden Ländern wird wohl keine Individualsicherung getestet. In Holland sollen zudem nur momentane Sozialhilfebezieher Teil des Projektes werden.“
Für manche, die Hoffnung hatten, hier könnte es vorangehen, die die Niederlande schon als Avantgarde in Sachen BGE betrachteten, ist das ernüchternd.
Im Bericht heißt es dann:
„Insgesamt wurde deutlich, dass die geplanten Experimente, nicht zuletzt bedingt durch rechtliche Vorgaben, beträchtliche Einschränkungen haben. So müssen Teilnehmer gewöhnlich freiwillig mitmachen, was ein Experiment mit Grundeinkommen in einer Region erheblich erschwert. Die Experimente sind zudem immer zeitlich begrenzt. Das hat psychologisch einen anderen Effekt als ein lebenslanges Recht.“
Weshalb in der Freiwilligkeit mitzumachen eine Erschwernis für Experimente besteht, erschließt sich hier nicht, sollten die Leute etwa gezwungen werden? [update 26.8.2020: Wenn eine Region ausgewählt würde, um als Testregion zu fungieren, müssten auch alle mitmachen, die dort leben. Insofern müsste es eine verpflichtende Teilnahme geben, was wiederum die Ergebnisse verzerrte] Aufmerksam macht diese Bemerkung jedoch auf das Problem aller Feldexperimente, dass sie in irgendeiner Form abgegrenzt werden müssen von dem Alltag, der ohne sie weiterlaufen muss.
Der letzte Punkt ist nicht nur ein psychologischer, es ist vor allem einer der Lebensverhältnisse, ein soziologischer, innerhalb derer das Experiment stattfindet. Sie erlauben nicht, Entscheidungen ins Auge zu fassen, die für die Zeit nach dem Experiment noch vernünftig sein sollen können – ganz gleich, ob es rechtliche Beschränkungen gibt oder nicht.
„Aus dem Publikum kam sogar die Befürchtung, dass ein „Grundeinkommens“-experiment, welches weit von der eigentlichen Idee des Grundeinkommens abweicht, der Idee Schaden zufügen könnte – das Grundeinkommen werde dann womöglich als ein ungerechtes Bürokratiemonster wahrgenommen und hätte sich damit weit von den ursprünglichen Absichten Gerechtigkeit und Bürokratieabbau entfernt.“
Diese Sorge, dass Experimente dem Vorangehen der Diskussion schaden können, ist nicht von der Hand zu weisen. Wer ein Experiment durchführt, erwartet, dadurch etwas herauszufinden, das dazu beitragen kann, die Entscheidung für oder gegen die Einführung eines allgemeinen Grundeinkommens treffen zu können. Die Ergebnisse werden als aussagekräftig erachtet, sonst würde ein Experiment erst gar nicht in Angriff genommen. Wenn also nicht die Veränderungen eintreten, die BGE-Befürworter damit verbinden, würde dies dem BGE angelastet, nicht den Experimenten als solchen. Methodisch stehen alle Feldexperimente auf wackligem Untergrund, die Befristung und Selektivität ist das Problem, es lassen sich keine weitreichenden Schlussfolgerungen daraus ziehen.
Es gibt einen legitimatorischen Einwand, der zumindest für alle republikanisch verfassten Demokratien entscheidend ist: Ein Experiment soll etwas herausfinden, über das diese schon lange Bescheid wissen bzw. worauf sie schon lange selbstverständlich setzen – die Mündigkeit der Bürger und ihre Bereitschaft, ihr Leben in die eigenen Hände zu nehmen zum Wohle des Ganzen. Da es in einem Experiment darum gehen würde zu belegen, dass die Bürger zu genau dem bereit sind, was sie ohnehin schon tun und worauf sich eine Demokratie verlassen muss, würde etwas belegt werden sollen, auf dessen Basis wir leben. Das Experiment wäre selbst Ausdruck von Misstrauen in die schon heute realen Voraussetzungen unseres Lebensgefüges. Das ist manchen Befürwortern von Feldexperimenten offenbar noch nicht in den Sinn gekommen.
Treffend merkte Guy Standing an:
„Guy Standing, der in Indien bereits ein größeres Projekt mit einem partiellem [sic] Grundeinkommen durchgeführt hat, verwies mehrfach darauf, dass sein Projekt im Wesentlichen auf kommunaler Ebene gewirkt habe, was bei einem Projekt mit einigen aus der gesamten Gesellschaft zufällig ausgewählten Personen unter den Tisch fallen würde. Gleichzeitig empfahl er, solche Experimente individual- und nicht haushaltsbasiert durchzuführen.“
Ein gravierender Einwand allerdings gilt auch für die Projekte in Indien, da sie das allgemeine Lebensumfeld in seiner Normativität nicht verändert haben. Die Projekte waren eine Enklave, also eine Sonderzone auf kommunaler Ebene, und bezeugen nicht, was ein allgemeines BGE leisten könnte, selbst wenn sie „individualbasiert“ durchgeführt würden.
Ein weiterer Einwand kam von Philippe van Parijs:
„Philippe van Parijs machte deutlich, dass man genau überlegen müsse, welche Ziele mit dem Grundeinkommen verfolgt würden. Er machte zudem für beide Länder klar, dass die Einbettung solcher Experimente in ein bestehendes Sozial- und insbesondere Steuersystem schwierig und für die Experimentdauer extrem ungerecht sein kann. Er geht zudem davon aus, dass man Gegner nicht mit Experimenten überzeugen kann, insbesondere auch weil die finanzielle Tragfähigkeit nicht mit einem Experiment belegt werden könne.“
Auch hier gravierende Einwände gegen Experimente. Dass sich Gegner des BGE auch von erfolgreichen Experimenten nicht überzeugen ließen, würde ich genauso einschätzen, denn der Widerstand gegen das BGE ist nicht argumentativ, es geht um eine Werthaltung. Der Ausspruch „das funktioniert doch nicht, das kann nicht gut gehen“ bedeutet im Grunde „ich will das nicht, ich halte das für falsch“. Wer hingegen wirklich aufgeschlossen ist, hat keine grundsätzlichen Einwände, sondern abwägende Vorbehalte. Die Frage wäre, wie diese Werthaltung in Bewegung gebracht werden kann. Meines Erachtens ist der einzige Weg dafür eine öffentliche Auseinandersetzung um die Frage, wie wir leben wollen, denn sie fragt nach einer Haltung zum Zusammenleben.
Die Hoffnung, Feldexperimente könnten eine Antwort geben, scheint mir zweierlei zu zeigen. Zum einen wird deutlich, dass der Wunsch danach, von der Wissenschaft Aufklärung zu erfahren, eine Überschätzung ihrer Möglichkeiten bezeugt. Wissenschaftliche Ergebnisse sind beinahe immer strittig, die Auseinandersetzung mit Befunden verlangt Kenntnisse von Methoden und die Bereitschaft, sich auf diese einzulassen. Darüber hinaus sind auch die Methoden strittig. Das gehört zu Wissenschaft dazu.
Um so erstaunlicher ist dann der Konsens der Kongressteilnehmer, wie der Bericht ihn schildert:
„Insgesamt waren sich die meisten Konferenzbesucher dennoch einig, dass die Experimente der Grundeinkommensbewegung nutzen. Auch wenn die wissenschaftliche Bestätigung für die Sinnhaftigkeit eines Grundeinkommens ausbleibt, sind Experimente vielmehr eine Garantie dafür, dass die Ideen, die mit einem Grundeinkommen verbunden sind, im gesellschaftlichen Diskurs verankert werden.“
Ob dieser Schlussfolgerung kann man nur staunen, werden damit die voranstehenden Einwände schlicht ignoriert. Woran bemessen die Befürworter denn den Nutzen der Experimente, wenn die Ergebnisse nichts von dem belegen, was für ein allgemeines BGE charakteristisch wäre? Wird das BGE denn durch die Experimente im „gesellschaftlichen Diskurs“ verankert?
Für Deutschland zumindest kann man sagen, dass das BGE schon seit etwa 2006 in der öffentlichen Diskussion etabliert ist, schon damals hatten Parteien, Gewerkschaften und andere Gruppen sich dazu öffentlich geäußert. Medial jedoch ist die Grundeinkommensdiskussion durch ein Auf und Ab gekennzeichnet, da die Medien sich stets plakative Aufhänger suchen und die ganze Diskussion dadurch verengen. War es ab 2010 die Petition von Susanne Wiest, über die immer wieder berichtet wurde, folgte darauf 2012 und 2013 bis zur Bundestagswahl noch die Piratenpartei, auf die das BGE verengt wurde und die leider wenig dazu beitrug, die Differenziertheit der Diskussion darzustellen. Seit 2014 ist es „Mein Grundeinkommen“, auf das sich die Medien stürzen. Ob das zur weiteren Diskussion beiträgt, kann durchaus bezweifelt werden, es gibt auch einen Vernutzungseffekt medialer Marktschreierei, zumal wenn Dinge als BGE gehandelt werden, die keines sind.
Und auch diese Schlussfolgerung ist mit Vorsicht zu genießen:
„Eine bei der Konferenz präsentierte Studie über transformative soziale Innovationen zeigt, dass die Grundeinkommensidee in verschiedenen Ländern Europas momentan an Zuspruch gewinnt, was zweifellos auch mit den zahlreichen Berichten über die Experimente zu hat. Die Experimente sollten also genau wie das anstehende Referendum in der Schweiz dazu genutzt werden, die Bevölkerung und vor allem die Medien weiterhin zu informieren und aufzuklären.“
Wodurch ist diese Schlussfolgerung im ersten Teil belegt? Die Aufmerksamkeit kann ganz andere, naheliegender Gründe haben als die Experimente. Es ist die bevorstehende Volksabstimmung in der Schweiz, die erhebliche mediale Aufmerksamkeit auf sich zieht, weil es um eine wirkliche politische Entscheidung geht, eine Haltung ist gefragt, keine Meinung. Der Wind, der für die Diskussion in anderen Ländern genutzt werden kann, sollte allerdings nicht überschätzt werden. Vor allem sollten sich die Befürworter des Grundeinkommens nicht an der Berichterstattung der Medien orientieren oder meinen, was die Medien interessiert, bringe auch die Diskussion voran. Mediale Berichterstattung kann hilfreich sein, um die Diskussion voranzubringen, die Diskussion kann aber auch ohne sie vorankommen, indem die Öffentlichkeit für die Diskussion aufgesucht wird, also die ganz klassische Vortragsveranstaltung mit Diskussion hat noch immer die Bürger miteinander ins Gespräch gebracht. Nur davon kann die Diskussion getragen werden, sichtbares Engagement ist wichtiger Bestandteil, denn letztlich zeigt sich die Haltung derer, die sich dafür einsetzen, die das BGE glaubwürdig vertreten müssen, am deutlichsten in der Begegnung im öffentlichen Raum. „Like“-Bereitschaft und Webkommentare sind unverbindlich, sie ersetzen keine öffentliche Auseinandersetzung miteinander.
Sascha Liebermann