Der Schweizer Bauernverband spricht sich gegen die Eidgenössische Volksiniative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ aus. In der Pressemitteilung ist davon die Rede, dass die Ablehnung aus finanziellen Gründen erfolge. Dabei könnte die Landwirtschaft durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen anders über ihre Zukunft nachdenken. Bedenkt man den Umfang der „Direktzahlungen“(siehe auch hier), die heute in die Landwirtschaft fließen, um eine Trennung von „Preis- und Einkommenspolitik“ zu ermöglichen, wäre dasselbe, allerdings ohne Zweckbindung, durch ein BGE möglich. Statt zweck- bzw. aufgabengebundener Direktzahlungen würde ein BGE Freiraum davon verschaffen, bestimmten Zwecken dienen zu müssen, um die Zahlungen zu erhalten. Außerdem würden kleine Betriebe vom BGE unverhältnismäßig stark profitieren und so Lebensmitteldiversität im Nahbereich gefördert, z. B. hätten es kleine „unrentable“ Käsereien einfacher, ein Auskommen zu erzielen.
Siehe auch „Grundeinkommen und Landwirtschaft“ sowie unseren Kommenter „Strukturschwache Regionen und das bedingungsloses Grundeinkommen“.