„Weg mit den Zwei-Monats-Vätern“ – im Zweifelsfall doch Pflicht

Das ist letztlich, worauf der Beitrag von Tatjana Heid „Weg mit den Zwei-Monats-Vätern“ in der Frankfurter Allgemeine Zeitung hinausläuft.

(Zur Struktur des Elterngeldes siehe frühere Beiträge von mir)

Die Autorin beklagt den fehlenden Erfolg des Elterngeldes in Sachen Umerziehung der Väter. Zwar nehmen ein Viertel der Väter Elterngeldmonate in Anspruch, doch nur zwei Monate. Das sei zu wenig:

„Es muss sich etwas ändern. Neben dem Mutterschutz sollte es einen Vaterschutz geben. Mama: sechs Wochen vor der Geburt, acht Wochen nach der Geburt. Papa: 14 Wochen nach der Geburt. Und zwar verpflichtend. Das wäre schön für die Familie, hätte Vorteile für den Mann, schließlich müsste er sich nicht mehr in den ersten drei Monaten nach anstrengenden, schlafarmen Nächten zur Arbeit schleppen. Er müsste sich auch nicht rechtfertigen, wenn er drei Monate Elternzeit nimmt, weil er ja ohnehin länger fehlt. Und auf dem Arbeitsmarkt würde kein junger Mann einer gleichaltrigen Frau vorgezogen mit dem – natürlich niemals ausgesprochenen – Argument, dass er ja nicht schwanger werden kann.“

Dass Unternehmen nicht erfreut sind, wenn Mitarbeiter in Elternzeit gehen, ist bekannt. Je kleiner ein Unternehmen, desto schwieriger ist es, für diese Zeit Ersatz zu finden. Doch zugleich muss man sich fragen, ob Väter nicht trotz all der Widerstände, die es bei Arbeitgebern gibt, mehr fordern könnten? Es scheint ja durchaus möglich zu sein. Karriereverzicht oder mindestens eine starke Relativierung geht damit gewiss einher. Aber wie soll es auch möglich sein, Zeit für Familie zu haben, wenn zugleich der stetige Aufstieg angestrebt wird? Was aber, wenn jemand diese Nähe gerade nicht aushalten kann? Soll er dennoch müssen? Wäre es nicht besser, es den Eltern ganz zu überlassen, wie sie das miteinander regeln?

Unterschätzt werden darf allerdings nicht die Wirkung des normativen Vorrangs von Erwerbstätigkeit. Solange es so ist, dass Eltern das Zuhausesein in Abhängigkeit von ihrer Erwerbstätigkeit und relativ zu ihrem Erwerbseinkommen ermöglicht erhalten, ist das Elterngeld eine Erwerbstätigenprämie. Im Grunde entstammt sie der Arbeitsmarkt-, nicht aber der Familienpolitik. Echte Familienpolitik würde die Entscheidung, wie sich Eltern zu Elternschaft stellen, ihnen möglichst frei überlassen. Dazu müsste Erwerbstätigkeit ihren Vorrang verlieren. Am weitreichendsten wäre hier ein Bedingungsloses Grundeinkommen.

Ohne Umerziehung geht es aber doch nicht:

„Unabhängig von einem Vaterschutz muss das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz reformiert und die Zahl der Partner-Monate auf vier erhöht werden. Das ist dann nicht mehr so ganz Alibi, tut vielleicht ein bisschen weh und, das wäre das Beste: Diejenigen, denen das zu lang ist, oder zu radikal, die lassen es einfach. Sie können ja immer noch zwei Monate Elternzeit nehmen, nur würden die dann nicht vom Staat bezahlt. Das wäre die ehrlichere Variante und würde einen Willen zur Gleichberechtigung zeigen, der nicht mit der ersten Anstrengung verpufft. Dann wird sich zeigen, wo Deutschland abseits von schönen Worten wirklich steht.“

Man könnte es auch einfach den Eltern überlassen, sofern zu gleich dafür Sorge getragen wird, dass sie sich dieser Aufgabe frei stellen können. Heute ist das nicht möglich. Mit einem BGE wäre es das schon.

Sascha Liebermann