….so Dietrich Creutzburg in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung als schnelle Antwort auf die Armutsdebatte, die jüngst die Äußerungen von Jens Spahn ausgelöst hatten. Es dauerte nicht lange, da musste die FAZ allerdings ihren Beitrag, der sich auf eine Berechung des Bundes der Steuerzahler bezieht, korrigieren, da im Beispiel einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Kindern Kindergeld und etwaige Wohngeldansprüche nicht berücksichtigt wurden. Entscheidend war offenbar für die Zeitung allerdings der Tenor, es lohne sich für Leistungsbezieher, vor allem für Familien mit Kindern kaum, erwerbstätig zu sein.
Wieder einmal ist es nötig, auf die Untersuchungen zu dem vermeintlich so gesicherten Armutsfallentheorem hinzuweisen, das hinter der Schlussfolgerung des FAZ-Autors steht. Siehe dazu:
Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)
Statt also auf den mangelnden „Anreiz“ zur Aufnahme von Erwerbstätigkeit zu schließen und die womöglich zu hohen Leistungen für Familien herauszustellen, hätte der Autor selbstverständlich auch die Frage stellen können, ob denn etwas mit den Löhnen nicht stimme. Zieht man eine Untersuchung zur Entwicklung der Armutsgrenzen heran, die das WSI veröffentlicht hat, dann liegt das Beispiel aus der FAZ-Tabelle unterhalb der Armutsgrenze. Soll so das Existenzminimum verstanden werden?
Einen anderen Blick auf die Armutsdiskussion wirft Denise Peickert in der FAZ. Siehe auch meinen jüngeren Kommentar hier und den Beitrag von Stefan Sell zur Sache.
Sascha Liebermann