„Freiheitssicherung“ statt „Bedingungsloses Grundeinkommen“? Wäre das sinnvoll?

Zumindest ist Johannes Hillje dieser Auffassung, denn er hält die Begriffsbildung „bedingungsloses Grundeinkommen“ für sprachlich ungeschickt, sie rufe bestimmte Assoziationen auf, die den Vorschlag dann negativ konnotieren. In seinem Beitrag „Warum  Deutschland falsch über das Grundeinkommen redet“ in der Süddeutschen Zeitung schlägt er am Ende vor, die Grundsicherung, um die es geht, besser als „Freiheitssicherung“ zu bezeichnen.

Nun ist die Kritik an der sperrigen Begrifflichkeit nicht neu, in der Tat ist sie nicht eingängig und hat auch uns damals veranlasst ins Zentrum zu stellen, worum es beim BGE geht: „Freiheit statt Vollbeschäftigung“. Wer ein wenig recherchiert, könnte auf diesen Slogan stoßen. Stoßen könnte er indes genauso darauf, dass etliche Befüworter genau diese Freiheit hervorheben, wenn sie sich für ein BGE aussprechen. Ich hielte es aufgrund dessen, dass der Vorschlag nun in der öffentlichen Debatte etabliert ist, für wenig hilfreich, auf die Begrifflichkeit zu verzichten, denn das Attribut „bedingungslos“ benennt immer noch eine wichtige Stoßrichtung der Diskussion (siehe hier). Es macht darauf aufmerksam, dass wir heute Einkommenssicherung stets mit der Verpflichtung zur Gegenleistung verbinden, Sanktionsinstrumente sollen zur Durchsetzung dieser Verpflichtung beitragen. Genau das hat die jüngere Debatte über Hartz IV wieder gezeigt. Also: statt Wortneubildungen für eine etablierte Sache einzurichten, lieber den Zusammenhang deutlich machen, um den es geht. Der ist immer erläuterungsbedürftig und verpflichtet die Befürworter darauf, gute Argumente vorzubringen.

Sascha Liebermann

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