…darum gehe es laut einer Pressemitteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vom 12. September:
„Es ist Zeit, zu brechen mit der misanthropischen Grundhaltung und dem negativen Menschenbild der Hartz-Gesetze, mit dem der Sanktionsapparat, aber auch die unter der Armutsgrenze liegenden Geldzuwendungen begründet werden“.
Wie soll das nun erreicht werden? Ist ein Sozialstaat, in dessen Zentrum das Erwerbsgebot steht, und der zur Durchsetzung desselben Sanktionsinstrumente benötigt, denn ohne das ganze vorstellbar? Vorstellbar vielleicht, aber unrealistisch, weil das eine mit dem anderen zusammenhängt.
Siehe auch die Info-Broschüre des Paritätischen „Hartz IV hinter uns lassen“. Ulrich Schneider (siehe auch hier und zur „repressionsfreien Grundsicherung“ hier) Vorsitzender des Paritätischen, äußerte sich schon wiederholt gegen ein BGE. Wie soll dann aber erreicht werden, was die Pressemitteilung verspricht? Man scheint sich dort „schöne Gedanken“ zu machen, ohne die Zusammenhänge zu erkennen oder vielleicht sie doch gar nicht überwinden zu wollen!?
Sascha Liebermann