Ansehen auf #Periscope: Grundeinkommen Aachen live https://t.co/rCM0S2qt9B
— NRWtv Aachen (@Nrwtv_eu) October 28, 2018
Hier in größerem Format anschauen.
Es handelt sich um eine Veranstaltung am 27. Oktober 2018 in Aachen, zu der das Netzwerk Grundeinkommen Simone Lange (siehe auch hier) eingeladen hatte, um über das Bedingungslose Grundeinkommen zu diskutieren. Frau Lange „begleitet“ das Grundeinkommen nach ihrer Auskunft schon sehr lange und ihre Ausführungen im Rahmen dieser Veranstaltungen machen deutlich, dass sie sich damit offenbar eingehender beschäftigt hat.
Wenn sie das BGE an einer Stelle als Kulturrevolution bezeichnet, mag das den heutigen Sozialstaat charakterisieren, der auf das Erwerbsgebot gebaut ist, nicht aber die politische Ordnung. Nur im Sozialstaat herrscht Misstrauen gegenüber Leistungsbeziehern, für die politische Ordnung lässt sich das gerade nicht sagen, sie setzt auf Mündigkeit. Folglich können die Bürger auch nicht mündig werden durch ein BGE, sie können ihrer Mündigkeit gemäß aber andere Entscheidungen treffen als heute, wenn sie nicht immer zu allererst die Einkommensfrage für sich beantwortet haben müssen. Von der politischen Ordnung aus betrachtet, ist der Schritt zum BGE also naheliegend, klein, konsequent. Vom heutigen Sozialstaat aus gesehen, stellt es einen Bruch dar. Da letzter aber sich vor ersterem zu bewähren hat und nicht umgekehrt, wäre ein BGE nur der Schritt, den Sozialstaat seinem politischen Fundament gemäß zu gestalten.
Ralph Welter, ebenfalls Teilnehmer auf dem Podium, legte die Position der KAB zum Grundeinkommen dar und sprach sich für eine Entwicklung zur Tätigkeitsgesellschaft aus. Diesbezüglich hatte die KAB schon vor etlichen Jahren ihre Position geändert, denn in diesem Buch, das Welter herausgab „Solidarische Marktwirtschaft durch Grundeinkommen“ (2003) ist das Grundeinkommen noch daran gebunden, einen Beitrag in der „Triade der Arbeit“ zu leisten. Diese Position vertritt die KAB heute nicht mehr. Gleichwohl scheint der Vorbehalt gegenüber der Bedingungslosigkeit noch nicht ganz überwunden, wie an seien Ausführungen zu erkennen ist. Ein BGE in Stufen einzuführen, damit sich die Bürger daran gewöhnen, spricht ihnen gerade nicht die Mündigkeit zu, von der Frau Lange sprach. In einem Interview vor einigen Jahren äußerte sich Welter schon ähnlich, siehe hier. Diese Haltung ist so selten allerdings nicht, siehe hier und hier.
Sascha Liebermann