Hier das ganze Gespräch in der ARD.
Richard David Precht hat die Kritik an seinem Vorschlag, das BGE erst ab dem 18. bzw. 21. Lebensjahr zu gewähren, die in einem Gespräch mit Christoph Butterwegge geäußert wurde (siehe hier), offenbar nicht aufgegriffen. Wenn er hier an einer Stelle sagt, dass Eltern mit einem BGE mehr Zeit hätten, sich um Familie zu kümmern, vergißt er Alleinerziehende. Denn sie stünden – je mehr Kinder vom BGE der Eltern zu leben hätten, desto schlechter da – und müssten erwerbstätig sein, weil Precht das Kindergeld abschaffen will. Wie das Schaubild unten zeigt, gilt die Schlechterstellung zwar nicht für Alleinerziehende mit einem Kind, aber schon ab dem zweiten Kind würde die finanzielle Lage schlechter sein als heute.
(Erläuterungen zur Grafik finden Sie hier.)
Gewiss, ein BGE würde keine Gegenleistungsverpflichtungen mehr mit sich bringen, auch würde das Zuhausesein nicht mehr normativ abgewertet, wie es heute der Fall ist. Die positiven Folgen eines BGE diesbezüglich sind also nicht zu unterschätzen. Weshalb aber geht Precht nicht den Schritt und spricht sich für ein BGE für Erwachsene wie Kinder aus? Damit würden Alleinerziehende in einer viel besseren Situation sein. Precht begründete das im Gespräch mit Butterwegge so:
„Ich möchte nicht, dass jemand, der 1500 Euro Grundeinkommen hat und keine Perspektive auf einen Beruf, auf die Idee kommt, fünf Kinder zu kriegen.“
Abgesehen von den Vorurteilen, die hierin zum Ausdruck kommen (siehe ganz ähnlich hier), verfährt Precht nach dem Motto, Entscheidungen an der Ausnahme und nicht der Regel zu orientieren. Könnte nicht andersherum ein Schuh daraus werden, dass, ein BGE gerade Perspektive verleihen würde, weil, wie Precht ja selbst sagt, niemand mehr am Rande stünde? Beruf hätte nicht mehr die Bedeutung, die er heute hat, den Widerspruch in seinen Ausführungen scheint er gar nicht zu sehen.
Siehe auch unsere früheren Kommentare zu Prechts Ausführungen hier.
Sascha Liebermann