…ein Beitrag von Albrecht Müller auf den Nachdenkseiten.
So berechtigt die Kritk ist, so sehr fragt man sich, was denn der Alternativvorschlag wäre? War es etwa im Sozialstaat vor Hartz IV so, das „Recht auf bezahltes Nichtstun“, wie Andrea Nahles das nannte, erwünscht war? War nicht im Bundessozialhilfegesetz schon niedergelegt, dass der Leistungsbezieher eine Verpflichtung dazu hat, am Verlassen des Leistungsbezugs mitzuwirken? Wer von einer „repressionsfreien Grund- oder Mindestsicherung“ redet, wie es manche tun, die Hartz IV kritisieren, muss sich fragen lassen, ob er auf Sanktionen ganz verzichten will, denn nur dann wäre es möglich, sich von der disziplinierenden Aufgabe der Sozialgesetzgebung zu verabschieden. Dann wäre es tatsächlich möglich, sein Leben in der Grundsicherung zu verbringen, ganz nah dran am Bedingungslosen Grundeinkommen. Mir ist nicht bekannt, dass die Nachdenkseiten dafür Sympathien bislang gehabt hätten.
Sascha Liebermann