Die Unterscheidung zwischen „unverschuldeter“ & „verschuldeter“ „Arbeitslosigkeit“
(= Erwerbslosigkeit) verdeckt die Möglichkeit, nicht erwerbstätig sein zu wollen. Sie unterbindet die Frage, ob die Bürger*innen überhaupt erwerbstätig sein wollen. #BGE Michael Sienhold— BGE Eisenach (@bge_esa) June 15, 2020