Ist eine vorab ausbezahlte negative Steuer „nicht eigentlich ein Grundeinkommen mit Sozialdividende“?

Der Unterschied besteht darin, ob der vorab ausgezahlte Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt noch ins Verhältnis zu anderen Einkommen gesetzt und mit ihnen verrechnet wird oder ob das grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Wird er ins Verhältnis gesetzt, ist der Betrag immer von anderen Einkommensarten abhängig und schmilzt mit deren Zunahme ab. Damit wird aber, da Erwerbseinkommen der empirische Regelfall ist, das Erwerbsgebot aufrechterhalten. Trennt man beides voneinander, wird das Erwerbsgebot in seiner Vorrangstellung relativiert. Das erst wäre ein Bruch mit dem heutigen Gefüge. Entscheidend ist also die normative Grundierung, welches Handeln wie gewichtet wird.

Sascha Liebermann