…das heißt, es darf keine Sanktionen oder Armut geben, wenn Menschen ein Angebot für eine Jobgarantie nicht annehmen. Andernfalls droht die Jobgarantie zu einer Form der sinnlosen Zwangsarbeit zu verkommen“ schreibt Katharina Bohnenberger im A&W-Blog. Das ist eine klare Ansage, die allerdings noch immer offen lässt, was mit denjenigen geschieht, die ein solches Angebot nicht aufgreifen. Welche Absicherung haben sie? An einer weiteren Stelle schreibt sie:
„Deswegen soll eine Jobgarantie standardmäßig in kurzer Vollzeit von 20 bis 30 Wochenstunden lokal am Wohnort und zu Zeiten stattfinden, die mit einer vollen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vereinbar sind. Dies ermöglicht es, Erwerbsarbeit mit anderer wichtiger Arbeit, wie Care-Arbeit, Ehrenamt und Eigenarbeit, zu verbinden.“
Hieraus wird nur ersichtlich, dass sich eine Jobgarantie mit nicht-erwerbsförmigen Tätigkeiten vereinbaren lassen sollte. Allerdings bleiben diejenigen außen vor, die Kinder haben, die noch nicht in den Kindergarten zu gehen bereit sind. Wer also mit solchen Tätigkeiten voll und ganz beschäftigt ist, was macht der, woher bezieht er sein Einkommen?
Soll es eine Einkommensgarantie geben, die weder Erwerbsbereitschaft voraussetzt noch die Rückführung von Leistungsbeziehern in den ersten Arbeitsmarkt anstrebt? Frau Bohnenberger äußert sich dazu nicht. Wäre das gewollt, dann müsste auf Sanktionen verzichtet werden, allenfalls dürfte es noch eine Bedarfsprüfung geben, wie es die Garantiesicherung der Grünen vorsehen würde. Auch hier bleibt die Garantiesicherung noch nachrangig bei allem Gewinn an Freiraum. Frau Bohnenberger äußert sich dazu nicht und in der Diskussion um eine Jobgarantie bleibt diese Frage auffällig unbeantwortet.
Sascha Liebermann