Konsequenz ist nicht Schäbigkeit…

…, denn das eine folgt aus dem anderen, wie BGE Eisenach zurecht schreibt. Wer Bedarfe feststellt und Bedürftigkeit zur Voraussetzung der Gewährung einer Leistung macht, muss diese Bedarfe ins Verhältnis zueinander setzen. Wer das für unangemessen hält, muss dafür plädieren, dass die Leistungen direkt zu den Beziehern gelangen, am besten auf einfachstem Wege, also durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Dafür aber war Ulrich Schneider bislang nicht zu haben.

Sascha Liebermann