S 40 AS 1622/22 Gerichtsbescheid vom 21.02.2023 SG-Düsseldorf – Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelsätze! pic.twitter.com/WsdfGc29fO
— Thomas Wasilewski (@ThomasWasilewMG) March 13, 2023
Es ist doch überraschend, wie simpel und krude hier offenbar das Gericht argumentiert. Das entspricht der undifferenzierten Rede von „Anreizen“, die sich in den vergangenen Jahrzehnten ausgebreitet hat und die mittlerweile zur Alltagssprache gehört. Würden die Beweggründe für Entscheidungen etwas differenzierter betrachtet, wäre klar, dass man mit diesem Begriff dem realen Leben nicht beikommt.
Siehe auch die Behauptungen rund um die sogenannte Armutsfalle.
Sascha Liebermann