In jüngerer Zeit waren mehrere Beiträge in großen Tageszeitungen zu lesen, die die Schulpflicht, wie sie in Deutschland ausgelegt wird, verteidigen. Anlass war die von der AfD im Vorfeld der Wahl in Sachsen-Anhalt formulierte programmatische Forderung, die Schulpflicht abzuschaffen und stattdessen eine Bildungspflicht einzuführen (AfD Programm zur Wahl, S. 86 f.; siehe auch das Programm zur Bundestagswahl 2021, S. 159,). Dieser Vorschlag rief schnell entsprechende Reaktionen hervor und wurde teils unvollständig wiedergegeben. Zumindest im Programm sind regelmäßige Prüfungen vorgesehen, die Schüler ablegen müssen, um den Stand ihres Entwicklungsforschritts zu ermitteln. Auch müsse der „Hausunterricht“, wie es dort genannt wird, dieselben Qualitätsstandards erfüllen wie die Schule, ist das nicht der Fall, müsse ein Kind die Schule besuchen. Das klingt nach allem, nur nicht nach laxer Handhabung. Es sei dahingestellt, wie ernst es die AfD damit meint, denn die rhetorischen Einlassungen geben auch zu erkennen, dass eine Dagegenhaltung gepflegt wird, also gegen die „Altparteien“. Uns interessieren hier die heftigen Reaktionen dagegen, gleichen sie in mancher Hinsicht denen gegen das Bedingungslose Grundeinkommen und die direkte Demokratie, letzteres auch etwas, das die AfD „wagen“ will (S. 136 f.), weil es andere aufgegeben haben, wie z. B. Bündnis 90/ Die Grünen 2020.
Die Reaktionen auf die Ausführungen zur Bildungspflicht tendieren dazu, das Kind mit dem Bade auszuschütten, das soll hier an zwei Beispielen gezeigt werden. Dabei ist die Diskussion um die Schulpflicht keineswegs neu, ihre Auslegung in Deutschland äußerst strikt, denn viele europäische Länder erlauben Homeschooling unter bestimmten Bedingungen.
Prof. Dr. Kai Maaz, Direktor des Leibniz-Institus für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF) in Frankfurt am Main, äußerte sich schon im Juni in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung dazu und sagte:
„[FAZ] Was halten Sie von einer Abschaffung der Schulpflicht, die dieser Tage diskutiert wird?
[Maaz] Davon halte ich überhaupt nichts. Ich empfinde die Diskussion als fachlich völlig deplatziert und die Umsetzung nach unserer Verfassung nicht durchführbar. Deutschland hat die Schulpflicht, die, zugegeben, relativ restriktiv ist im internationalen Vergleich. Aber ich sehe sie sehr positiv, denn sie ermöglicht die Umsetzung des Rechts auf Bildung für jedes Kind. Statt jetzt zu überlegen, wie wir einer kleinen Gruppe das Homeschooling ermöglichen – das darin eine Verbesserung liegen soll, halte ich für vollkommen absurd –, sollten wir lieber unsere Kraft darauf lenken, Schule zu verbessern, sie für den Stadtteil zu öffnen, die Bildungsbereiche miteinander zu verzahnen und das Kind in den Mittelpunkt zu stellen. Das muss doch die Perspektive sein, die wir einnehmen.“
Maaz weiß darum, wie strikt die deutsche Schulpflicht im internationalen Vergleich ist und zieht sich auf eine vermeintliche Niederlegung dessen in der Verfassung zurück. Das Recht auf Bildung könnte auch weniger restriktiv umgesetzt werden, das scheint nicht relevant und was er vor allem nicht sieht: die strukturellen Verwerfungen, die mit der Schulpflicht deutscher Art einhergehen, auf die der Soziologe Ulrich Oevermann schon vor mehr als zwanzig Jahren hingewiesen hat (Ulrich Oevermann zur Schulpflicht, hier der erste Beitrag und hier die Antwort auf seine Kritiker. Oevermanns Ausführungen stehen im Zusammenhang mit seiner Professionalisierungstheorie). Es geht also nicht darum, Klientelpolitik zu betreiben, um den Interessen einer kleinen Gruppe Genüge zu tun, sondern darum, unter welchen Bedingungen Schule praktiziert wird. Wenn das Kind in den Mittelpunkt gestellt werden soll, so Maaz, dann ist die Frage zu beantworten, ob das „von oben“ oder „von unten“ gedacht wird, um es einmal so auszudrücken. „Von oben“ betrifft es die Seite der Bildungsplanung, das sind organisatorische und inhaltliche Fragen, Fragen der Zuständigkeiten usw. „Von unten“ würde hingegen bedeuten, zuerst einmal davon auszugehen, dass für Eltern wie Kinder der Schulbesuch etwas Erstrebenswertes ist, die Schule ein Ort von Erfahrung sein kann. Dort, wo das Kindeswohl gefährdet wäre, ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz zuständig – auch im Fall von Homeschooling. Das Kind in den Mittelpunkt zu stellen, heißt auch, auf seine Neugierde, seine Wissbegierigkeit zu vertrauen (siehe auch die Ausführungen Walter Edelmanns dazu), wo sie nicht besteht, kann die Schule ohnehin nichts erreichen. Selbst solch einfachen Überlegungen jedoch verschließt sich Maaz.
Ähnlich wie Maaz äußerte sich jüngst auch Prof. Dr. em. Elmar Tenorth, der für seine historisch orientierte Bildungsforschung bekannt ist. Auch dieses Interview erschien in der FAZ unter dem Titel „Homeschooling gefährdet das Recht des Kindes auf Bildung“, am 7. Oktober :
„[FAZ] Trifft das auch auf Dänemark zu, das häufig als positives Beispiel genannt wird?
[Tenorth] Dänemark hat zunächst ja ein sehr funktionsfähiges Gesamtschulsystem, aber auch Homeschooling, aber auch die ambivalenten Erfahrungen. Angesichts der Befunde insgesamt würde ich sagen, lasst die Finger davon, die taugen nichts, um eine Entscheidung zu befürworten. Die meisten Eltern sind nicht in der Lage, Hausunterricht zu erteilen. Homeschooling geht letztlich zulasten der Kinder, ihrer Lernmöglichkeiten und der Chance, ihr Leben selbstbestimmt zu führen, unabhängig von der starken Bindung an das Herkunftsmilieu. Die öffentliche Schule dagegen öffnet den Blick in die Welt und erweitert die Perspektive.“
Zum einen unterschlägt Tenorth, dass die Beschulungsvoraussetzungen definiert und geprüft werden können, Homeschooling muss nicht einem „laissez-faire“ folgen. Das ist in der Schweiz z. B. entsprechend nicht der Fall, dort müssen bestimmte Voraussetzungen auf Seiten der Eltern erfüllt werden, damit Homeschooling erlaubt ist. Dass die Schule ein Ort sein kann, der Erfahrungen ermöglicht, die zuhause nicht möglich sind, spricht nicht gegen die Aufweichung der strikten Schulpflicht. Auch Tenorth allerdings scheint mit einer Abkehr von der Schul- und der Hinwendung zu einer Beschulungspflicht nur Niedergang zu verbinden. Wie Maaz scheint er die strukturellen Verwerfungen, die mit der Schulpflicht einhergehen, nicht zu sehen, er plädiert sogar, wie an anderer Stelle im Interview deutlich, für eine Ganztagsschule als Normalzustand. Das würde bedeuten, Erfahrung jenseits öffentlicher Einrichtungen wäre den Kindern nur noch nach der Schule möglich, also am späten Nachmittag. Damit würde der Anteil von Erfahrungsmöglichkeiten unter Aufsicht erheblich zu-, der im freien Erkunden der Lebensumgebung erheblich abnehmen.
Woher rührt diese vehemente Ablehnung, wenn doch etliche europäische Länder zumindest die Möglichkeit dazu einräumen? Ob sie genutzt würde, steht auf einem anderen Blatt und schon heute, da sollte man sich keine Illusionen machen, erreicht die Schule diejenigen nicht, die große Vorbehalte ihr gegenüber haben oder sie gar ablehnen. Tenorth übersieht oder unterschätzt, das Bildungserfolge nicht gegen die Eltern zu erreichen sind, je kleiner die Kinder desto weniger.
Ein weiterer Beitrag zur Schulpflicht von Philip Kovce befasst sich mit denselben Fragen.
Siehe zur Frage der Professionalisierung von Lehrerhandeln die Debatte zwischen Andreas Wernet und Johannes Twardella.
Sascha Liebermann
