Von Anerkennung der Bürger um ihrer selbst und des Gemeinwesens um seiner selbst willen, ist keine Silbe zu vernehmen. Die Begründungen, die Richard David Precht für das Grundeinkommen, vom BGE spricht er gar nicht, anführt, beziehen sich auf die Arbeitsmarktsituation. Damit bliebe das BGE jedoch eine Kompensationsleistung, wobei nicht einmal klar ist, ob er ein solches vor Augen hat (genauso wenig wie bei Jean-Claude Juncker oder dem früheren Bundespräsidenten Horst Köhler). Das wird in einem anderen Interview deutlich, wenn er Grundeinkommen und Bürgergeld in einem Atemzug nennt. Prognosen über die Entwicklung des Bedarfs an menschlicher Arbeitskraft sind immer provokant, aber letztlich genauso wenig tragfähig, wie alle Prognosen. Dass BGE in seiner systematischen Bedeutung ist davon jedoch ganz unabhängig. Ganz gleich wie sich das Arbeitsvolumen entwickelt (siehe „Geht der Gesellschaft die Arbeit aus?“), selbst wenn „Vollbeschäftigung“ wieder erreicht würde, wäre es in keiner Form hinfällig. Werden jedoch BGE und Arbeitsvolumen in einen Begründungszusammenhang gebracht, verliert das BGE gerade dann sein Existenzrecht, wenn das Arbeitsvolumen bzw. die Nachfrage nach Arbeitskraft wieder zunimmt. Hilft es der Diskussion weiter, wenn solch, wohlwollend ausgedrückt, missverständliche Argumente vorgebracht werden? Eher nicht.
Sascha Liebermann