„Das staatlich garantierte Minimum beträgt ab sofort nicht mehr null, sondern 70 Prozent des menschenwürdigen Existenzminimums.“#Sanktionen #BGE #Grundeinkommen https://t.co/R0gluBl3HO
— BGE Eisenach (@bge_esa) 12. November 2019
Autor: Sascha Liebermann
„Hartz IV hat sich bewährt und ist besser als sein Ruf“ – und wieder eine Diskussionsverweigerung…
…so zumindest klingt der Bericht der SPD Rodgau über eine Veranstaltung mit dem Leiter des dortigen Jobcenters Matthias Schulze-Böing. Worin sich Hartz IV bewährt habe, das soll wohl die Erwerbsteilnahme gemessen an Erwerbstätigenzahlen abbilden. Sie sagt nur gar nichts darüber, ob diese Erwerbsteilnahme aus Sicht der Wertschöpfungsprozesse und -erfordernisse sinnvoll ist oder nicht. Lediglich kann sie diejenigen befriedigen, für die Erwerbstätigkeit in jeder Hinsicht und um jeden Preis erwünscht ist, ganz gleich, ob es volkswirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht.
Gewährung des Existenzminimums – Vollsanktion aber grundsätzlich immer noch möglich…
…das wird nicht deutlich in einem Interview mit Jürgen Schupp (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung), das in der taz veröffentlicht wurde. Darin äußert sich Schupp zu den Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen im Arbeitslosengeld II.
Gegen Ende heißt es:
„In Verbindung mit Ihrem Namen stößt man auf das Thema „bedingungsloses Grundeinkommen“. Ist das die Lösung?
Na ja, ich habe zumindest für Offenheit gegenüber solchen Reformmöglichkeiten plädiert. Das Nichtbefolgen von Eingliederungsvereinbarungen führt regelmäßig zu Sanktionen. Dafür ist unheimlich viel Bürokratie notwendig. Das Grundeinkommen könnte da durchaus einen Ausweg darstellen. Aber ich würde den heutigen Urteilsspruch auch als Bekenntnis der Gewährung eines Grundeinkommens interpretieren. Selbst wer sich dem Erwerbssystem völlig verweigert, behält dennoch seinen Anspruch auf eine bedarfsgeprüfte Grundsicherung; allerdings 30 Prozent weniger als das derzeitige Existenzminimum.“
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„Wer ein Leben lang gearbeitet hat, der darf nicht in Armut fallen“ – die anderen schon?
In einem Interview mit dem Deutschlandfunk, in dem es um die von der SPD vorgeschlagene Grundrente ging, äußerte sich Dietmar Bartsch (Die Linke) wie zitiert. Zugleich aber verwies er auf die „solidarische Mindestrente“, die Die Linke vorschlägt, mit der ein Mindesteinkommen für Rentner geschaffen werden soll, das gerade nicht beitragsabhängig ist. Während beim obigen Zitat der Eindruck entsteht, dass diejenigen, die nicht „ein Leben lang gearbeitet“ haben ruhig in Armut fallen könnten, steht der Vorschlag einer Mindestrente dem gerade entgegen. Wie kommt Bartsch dann dazu, etwas anderes zu sagen als Die Linke fordert? Es ist womöglich die beharrende Vorstellung, dass Würde eben doch erst verdient werden muss und nicht vorbehaltlos gilt. Wenn sie erst verdient werden muss, lassen sich auch gut „hart arbeitende Menschen“ (siehe auch hier und hier) von anderen nicht hart arbeitenden unterscheiden. Über die gar nicht arbeitenden „Menschen“ reden wir erst gar nicht. Um die steht es noch schlechter.
Sascha Liebermann
„Politikerin, die half, Hartz-IV-Sanktionen durchzusetzen, bezeichnet deren Abschaffung als ein Gebot des Respekts und der Menschenwürde“…
…schreibt Der Postillon.
Systemfrage gestellt, umschifft und was folgt daraus?
Stefan Sell hat sich in zwei Beiträgen zum einen mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, zum anderen mit der medialen Kommentierung befasst. Zum ersten Beitrag lautet sein Fazit:
„Fazit: Das höchste Gericht hat ein Urteil gefällt, dass die Systemfrage einerseits erkennbar umschifft, also die Letztfrage der Bedingungslosigkeit eines existenziellen Minimums. Auf der anderen Seite hat es die Systemfrage eindeutig geklärt, denn im bestehenden System der bedürftigkeitsabhängigen Sozialhilfe darf der Staat ein Sub-Existenzminimum installieren. Für viele Menschen wird es pragmatisch nun darum gehen müssen, dass das, was in den Jobcentern passiert, rechtlich möglichst klar normiert und zugleich eine zivilgesellschaftliche Anwaltsfunktion installiert wird, die Hilfestellung leisten kann, wenn man im letzten Außenposten unseres Sozialstaates unter die Räder kommt.“
Das Urteil besagt aber lediglich, dass der Gesetzgeber Sanktionen einsetzen darf, sie folgen aber keineswegs aus dem Grundgesetz. Es bleibt darüber hinaus der Widerspruch zwischen der Würde nach Artikel 1 GG, die unverfügbar ist – wie es das Existenzminimum sein sollte – und doch zugleich verfügbar ist. Erst wenn das Existenzminimum bedingungslos gilt, gilt die Würde bedingungslos. Was es dazu braucht? Nur eines: ein entsprechendes Grundeinkommen.
Sascha Liebermann
Whoopi Goldberg supports Andrew Yang and Universal Basic Income
There is no going back for @WhoopiGoldberg. She is full on #YangGang now and using her celebrity to push the idea of universal basic income at the events she attends. Here’s her with @RuPaul at #DragCon Yanging the audience and reminding them all to vote.pic.twitter.com/Wf99ei2mk6
— Scott Santens (@scottsantens) 6. Oktober 2019
„Meine Renteninformation“ – Hashtag bei Twitter
„Wissenschaft und Politik bitte streng trennen!“…
…Philip Kovce im Deutschlandfunk zu einer alten, häufig missverstandenen, aber deswegen nicht weniger relevanten Frage ganz im Geiste Max Webers (siehe auch hier).
„Demokratie und Sozialstaat gehören zusammen“ – aber wie genau?
Diese Deutung, die wir mit unseren Stellungnahmen schon lange vertreten, äußert Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, dem er vorhält, eine Chance verpasst zu haben. Prantl schreibt unter anderem:
„Das war und ist aber ein grober Irrtum, denn bei der Hilfe für Menschen, die nicht genug Arbeit oder genug Arbeitslohn zum Leben haben, geht es um die Konkretisierung von Artikel 1 Grundgesetz. Und dort steht nicht, dass die Würde der Banken, sondern dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Dazu passt es nicht, dass Hartz IV die Schuld an der Arbeitslosigkeit an diejenigen abschiebt, die arbeitslos sind. Dazu passt es nicht, dass die Hartz-IV-Gesetze die Arbeitslosen kontrollieren und sanktionieren und mit Unterstützungsleistungen unglaublich knausern. Dazu passt es nicht, dass Hartz IV, trotz Mindestlohn, hilft, die Löhne zu drücken.“
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