"Elterngeld abschaffen" – Weshalb nicht gleiches Elterngeld für alle oder noch besser: bedingungsloses Grundeinkommen?

Unter dem Titel „Elterngeld abschaffen“ legt Heike Göbel in der FAZ dar, weshalb es gekürzt oder gar ganz eingespart werden sollte. Unter anderem schreibt sie:

„Notwendig wäre es, über eine Abschaffung, zumindest aber Kürzung und starke Konzentration dieser Sozialleistung nachzudenken: Denn das Elterngeld schützt in erster Linie Mittelschichtfamilien vor Verdienstverlust und sichert Vätern als Mitnahmeeffekt bezahlten Kinderurlaub. Es begünstigt damit eine Klientel, die den Staat nicht wirklich braucht.“

Zwar trifft die Diagnose zu, dass vor allem Mittelschichtsfamilien profitieren, da das Elterngeld bis zur Höhe von 1800 Euro relativ zum Einkommen gewährt wird. Noch schwerer wiegt aber, dass Eltern, die vor Bezug des Elterngeldes nicht erwerbstätig waren, nur den Basisbetrag von 300 Euro erhalten. Damit werden zwei Klassen von Eltern geschaffen und Elternschaft abgewertet. Ziel des Elterngeldes ist es, die Erwerbstätigkeit zu belohnen.

Doch Göbel zündet Nebelkerzen. Selbst die maximale Höhe des Elterngeldes von 1800 Euro erlaubt es einer Familie nicht, Großartiges zu unternehmen. In Regionen mit sehr niedrigen Mieten reicht es als einziges Einkommen bestenfalls gerade aus, um über die Runden zu kommen. Wo Mieten höher sind, ist das nicht möglich. Auch heute können nur beide Eltern zuhause bleiben, wenn sie das Elterngeldeinkommen durch Erspartes aufstocken. Wer ist dazu in der Lage? Nur, wer zuvor hat sparen können. Auch hier werden also Besserverdiener bevorteilt. Der Mitnahmeeffekt dieser „Klientel“, wie Göbel sie nennt, ist äußerst wünschenswert, wenn man in Kategorien von Bürger, Verantwortung und Gemeinwesen denkt. Dann wäre die Forderung konsequent, gleiches Elterngeld für alle zu fordern. So republikanisch liberal nun aber sind die Liberalen nicht, auch nicht in der FAZ.

Statt einer Abschaffung des Elterngeldes, wie sie Heike Göbel ganz im Geiste der Bedürftigkeitsdenke fordert, sollte es allen Eltern möglich sein, zuhause zu bleiben, um sich um ihre Kinder kümmern zu können. Das Elterngeld weist hierzu den Weg, wenn auch auf alten Bahnen. Eine wirkliche Neuerung wäre nur möglich, wenn alle das gleiche erhielten, ganz gleich, ob sie es „brauchen“ und ohne es einer zuvor erbrachten Erwerbsleistung zu bemessen. Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde genau das erreichen und zugleich die Bedürftigkeitsdenke aufgeben.

Erstaunen kann in der Debatte auch, dass sich selbst kritische scheltende Webseiten wie die Nachdenkseiten auf einen solchen Beitag in der FAZ kommentarlos verweisen, wo sonst mit Kommentaren nicht gespart wird. Aber das lässt nur erkennen, wie sehr auch die Kritik heute noch immer in der Denkhaltung festgesteckt, soziale Gerechtigkeit mit Bedürftigkeit in einen Zusammenhang zu stellen. Dass es gerade diese Haltung ist, die ein Fortkommen in der Debatte verhindert uns geradezu blockiert, darauf sind die Kritiker noch nicht gekommen.

Sascha Liebermann

FDP Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen

Seitdem der Ausgang der Bundestagswahl zeigte, dass die FDP aller Wahrscheinlichkeit nach Regierungspartei werden wird, nehmen die Pressemeldungen über das FDP Bürgergeld zu. Manche sehen darin einen Schritt zum bedingungslosen Grundeinkommen, weil Leistungen pauschaliert werden sollen, anderen sehen einen weiteren Abbau von Transferleistungen auf uns zukommen. Wer wissen möchte, was es mit dem FDP Bürgergeld auf sich hat, dem sind zwei Broschüren empfohlen, in denen Kerstin Funk (Broschüre ) und Peter Altmiks (Broschüre) ausdrücklich den Unterschied zwischen bGE und Bürgergeld darlegen. Beide Verfasser arbeiten für die Friedrich Naumann Stiftung. Ausführungen finden sich auch im Bundestagswahlprogramm 2009 (S. 9 und 16). Das FDP Bürgergeld ist nicht einmal so liberal wie eine radikale Negative Einkommensteuer, es verzichtet nicht auf die Bedürftigkeitsprüfung und es ist so niedrig angesetzt, dass es gerade keine Freiräume schafft. Darüber hinaus ist die Sprache in den Broschüren Zeugnis für die Haltung der Liberalen: Nicht auf Engagement und Gemeinsinn der Bürger wird vertraut, auf die bildende Kraft der Selbstbestimmung, wie sie den Bürgerrechten zugrundeliegt, sondern auf Anreize. Dass die FDP damit im Kreis derer verbleibt, die in der Bekämpfung von Faulheit und innerer Verwahrlosung die größten Übel der Gegenwart erkennen, ist nicht neu, wir haben darauf jüngst und in der Vergangenheit hingewiesen. (Einen treffenden Kommentar hat auch die Financial Times Deutschland verfasst) Die liberale Rhetorik kann und will gar nicht über den Geist des Arbeitshauses, der sie durchweht und damit die Reduzierung der Bürger auf Erwerbstätige, hingwegtäuschen.

Sascha Liebermann

Nachtrag (11.10.2009): Mittlerweile hat das FDP-Bürgergeld vielfältige kritische Kommentare hervorgerufen. Neben den oben genannten wird es nun ausdrücklich als Sozialstaatsfalle bezeichnet, das Transferabhängigkeit zementiere, so Hilmar Schneider vom IZA. Die Kritik weist zugleich den Weg, den der Verfasser vorschlägt: mehr Workfare, mehr Gegenleistung also, da das Bürgergeld nur den Niedriglohnsektor stärke, sonst aber gar nichts. Große Veränderungen zu Hartz IV bringe es nicht, insofern sei es eine Mogelpackung, oder eben nur eine Änderung der Nomenklatur. Gleichmacherei schaffe das Bürgergeld, so Klaus Ernst von der Linkspartei – ja, wenn es denn wenigstens eine Gleichheit für alle Bürger von der Wiege bis zur Bahre auf ausreichend hohem Niveau wäre, dann wäre das Ziel eines bGE erreicht. Davon ist bei Ernst natürlich keine Rede, auch er frönt dem Arbeitshaus. Es bleibt die Hoffnung, dass die Debatte, wie Enno Schmidt, Wasser auf die Mühlen eines bGE ist, denn sie macht sichtbar, wohin das Bürgergeld führen würde und mit welch aberwitzigem „Weiter so“ die Hartz IV-Befürworter am Alten festhalten. Das hatte wohl auch Götz W. Werner im taz-Interview vor Augen, als er davon sprach, das Bürgergeld helfe, neu zu denken.

Nachtrag (25.10.2009): Andere, wie Michael Opielka und Wolfgang Strengmann-Kuhn, erkennen im Bürgergeld auch Chancen, weil die Auszahlung des Bürgergeldes durch das Finanzamt stattfinden soll. Zugleich soll aber ein Prüfung von Bedürftigkeit und Arbeitsbereitschaft stattfinden, diese aber seien dem Finanzamt „systemfremd“ und würden das Entstehen „neuer Bürokratie“ verlangen, so Strengmann-Kuhn. Würde aber ein echtes integriertes Steuer- und Transfersystem geschaffen, könnte dies zur Negativen Einkommensteuer führen, die ungleich liberaler ist als das Bürgergeld in der jetzigen Fassung und als Hartz IV. Opielka hält die Überprüfung der Arbeitspflicht vom Konzept des Bürgergeldes her für nicht durchführbar: „Die Arbeitspflicht bleibt bei einem Bürgergeld pure Rhetorik“ und sieht dadurch ungewollt ein Grundeinkommen heraufziehen. Bedenkt man jedoch, wie sehr auf Workfare im Wahlkampf direkt und indirekt gepocht wurde, dann wäre es ebenso denkbar, dass genau diese Seite des Bürgergeldes gestärkt und die andere, die Strengmann-Kuhn starkmacht, geschwächt wird. Wir werden sehen.