„Würde der Arbeit“ oder Markt-Paternalismus?

Diesen Alternativtitel verdient die Kolumne von Michael Hermann im tagesanzeiger. Während er früher, nach seinem Studium noch vom Bedingungslosen Grundeinkommen angetan gewesen sei, sehe er dies heute anders. Weshalb?

Er schreibt:

„Anders als Ende Studium bin ich heute vom Gegenteil überzeugt. Wahre Kreativität beruht auch in der Möglichkeit des Scheiterns. Sie erblüht am vollsten, wenn Netz und doppelter Boden weggeräumt sind. Der Mäzen hat bei mir nie angeklopft, und das ist gut so. Erst dies liess mich die Kraft entdecken, die aus Zeit- und Finanzierungsdruck entstehen. Gäbe es keine Abgabetermine wie etwa für diese Kolumne hier – manches Blatt wäre weiss geblieben, mancher Gedanke nie gedacht und manche graue Stunde vertrödelt worden. Gelegentlich braucht es den sanften Stoss ins kalte Wasser.“

Dem ersten Satz zu widersprechen wäre aberwitzig. Ein Leben ohne Scheitern gibt es nicht, denn Gelingen und Scheitern sind Geschwister im menschlichen Handeln. Der Mensch muss sich entscheiden, er steht stets vor Handlungsalternativen, so dass Gelingen und Scheitern immer nahe beieinander wohnen. Mit Scheitern ist hier wahrscheinlich, so verstehe ich es zumindest, nicht Scheitern im Sinne von Versagen gemeint, wie es uns im Alltag wertend begegnet. Scheitern im Sinne des schlichten Misslingens oder des Umstands, dass eine Entscheidung nicht die erwünschte Lösung erbracht hat.

Die dann von Hermann gezogene Schlussfolgerung allerdings ist gar nicht zwingend. Ein BGE würde das Scheitern gar nicht beiseite räumen oder aus der Welt schaffen, es würden den Raum des Scheiterns weiten, weil nun auch Handlungsalternativen in Betracht kämen, die nicht an Einkommenserzielung gebunden wären. Insofern handelt es sich um ein beinahe klassisches Missverständnis. Hermann verschmilzt zwei Dimensionen von Scheitern, die nicht zusammengehören: das Scheitern daran, Einkommen zu erzielen auf der einen, das Scheitern daran, etwas Sinnvolles zu tun, das Anerkennung findet, auf der anderen Seite. Das BGE würde, weil es das zweite vom ersten entbindet, den Raum des Scheiterns erweitern. Heute ist dieser eingeengt. Es würde aber zugleich die Gefahr des ersten Scheiterns mildern, dass existenzbedrohend werden kann, weil es Einkommensmangel hervorbringt. Hermanns Vereinseitigung führt ihn dann zu einer Verklärung der Kreativität aus Not und Druck. Wir könnten auch andersherum schließen: Welcher Unsinn wäre nicht entstanden, wenn es diese Not nicht gegeben hätte.

Die Verwirrung schreitet in der nächsten Passage voran:

„Dies gilt auch in ganz anderem Kontext. So zeigen Erkenntnisse aus der Entwicklungs­ökonomie, dass bedingungslos verteilte Entwicklungsgelder sich gern in Bier verflüchtigen und in Dinge wie DVD-Rekorder investiert werden. Fair verzinste Kredite dagegen werden viel eher für Zukunftsinvestitionen etwa im?(sic) eigenen Landwirtschaftsbetrieb verwendet.“

Hier hätte man doch gerne Belege gehabt. Für Projekte zum Grundeinkommen wie in Namibia oder cash-grants wie in Indien gibt es diese Belege nicht. Siehe die folgenden Beiträge dazu in der New York Times, des MIT (Debunking the Stereotype of the Lazy Welfare Recipient) sowie die Vorträge von Michael Faye und Guy Standing an der Future of Work-Konferenz. Zur Frage der Arbeitslosenfalle, siehe Georg Vobruba und Sonja Fehr.

Hermann fährt fort:

„Egal, wo wir uns auf der Welt befinden: Es ist das? (sic) Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage, das schöpferische Kraft entfalten lässt. Es ist nicht nur besonders befriedigend, etwas zu schaffen, das Anerkennung bekommt. Oft ist es die Nachfrage, die zu Innovation anregt. Mit einem Grundeinkommen dagegen würden indirekt auch Tätigkeiten und Angebote subventioniert, die eigentlich einschlafen müssten, damit auf ihrem Boden Neues entsteht.“

Dass Angebot und Nachfrage ein hilfreiches Prinzip ist, wo es um standardisierte Massengüter geht, steht außer Frage. Aber gerade Produkte, also Problemlösungen, die von weitreichender Bedeutung sind und zuerst nicht in ihrer Tragweite erkannt wurden, brauchen länger, sofern sie sich überhaupt diesem Prinzip zufolge durchsetzen. In anderen Bereichen funktioniert es gar nicht, z. B. im Bildungswesen, weil Forschung und Lehre zugrunde gingen, wenn sie sich an Angebot und Nachfrage orientieren müssten (siehe hierzu „Not macht erfinderisch – aber nicht in der Wissenschaft“ von Thomas Loer). Die grundsätzliche Frag ist hier, nach welchem Maßstab entschieden werden soll, dass etwas „einschlafen müsste[n]“? Hermann behauptet hier einfach, dass das eine Prinzip die beste Lösung darstelle, das ist dogmatisch.

Und dann heißt es:

„Doch wie sieht es mit den vielen aus, die als Angestellte diese Freiräume nicht besitzen? Wie steht es um die, die innerlich gekündigt haben? Hier geht es um fehlende Anerkennung, um?(sic) Leerläufe und Willkür in hierarchischen Strukturen oder ganz einfach um unzumutbare Arbeitsbedingungen. Diese Herausforderungen lassen sich mit einem Geldregen nicht beheben. Unsere Gesellschaft muss sich nicht von der Logik des Erwerbseinkommens befreien, sie muss Organisationsstrukturen schaffen, welche die Arbeitnehmenden ermächtigen und ihnen ihre Würde zurückgeben.“

„Unsere Gesellschaft muss“…hier wird nun der oben geschmähte Eingriff beschworen. Wer ist denn die Gesellschaft? Meint er auch Gesetze? Auch reduziert er die Unzufriedenheit mit einem Arbeitsplatz auf ein Anerkennungsdefizit. Es könnte auch schlicht die Sinnlosigkeit einer Aufgabe sein, die jemanden frustriert oder enttäuscht. Wenn er aber partout lieber etwas anders machen möchte, dafür aber kein Einkommen erhielte, ist sein Freiraum heute erheblich beschränkt. Das BGE, bei dem es nicht nur oder nicht einmal vor allem um Geld geht, würde genau das tun, ohne lenkend einzugreifen und dem Handeln eine Richtung zu geben. Auch geht es nicht um die Würde der „Arbeitnehmenden“, es geht um die Würde der Bürger und derer die einen legalen Aufenthaltsstatus haben. Das ist viel breiter.

Abschließend offenbart sich nochmals die Einseitigkeit:

„Bedingungslose elterliche Liebe und Fürsorge sind die Grundlage für die Entwicklung eines Kindes. Bildungsangebote, die für alle kostengünstig zugänglich sind, schaffen Freiräume für die Entwicklung Jugendlicher. Zur Würde des Erwachsenwerdens gehört jedoch der Moment, in dem man lernt, auf den eigenen Beinen zu stehen. Alle, die mit Kopf und Händen einen Lohn verdienen, mit dem sie sich und ihre Familie ernähren können, sind auf eine besondere und reife Weise frei.“

Die Engführung auf Erwerbsarbeit ist erstaunlich angesichts dessen, dass er selbst auf das hinweist, was für ein Leben elementare Erfahrung darstellt: die Abhängigkeit von anderen: Zuerst sind es die Eltern und ihre bedingungslose Liebe, es ist aber auch das Gemeinwesen, das den Bürgern als Bürgern diese bedingungslose Anerkennung in der Demokratie gewährt; es ist die Loyalität der Bürger wiederum, von der das Gemeinwesen, aber auch jeder Einzelne abhängig ist und zuletzt das Vertrauen darein, dass andere sich einbringen wollen, dazu gehört auch, aber nicht nur Erwerbsarbeit.

Weiter:

„Arbeits­verhältnisse, die dies zulassen, müssen wir schaffen. Die Faszination für das bedingungslose Grundeinkommen hingegen lebt von der beinahe kindlichen Fantasie einer Rückkehr in eine unbeschwerte Welt der Fürsorge und Geborgenheit. Sie will das Gegenteil von Ermächtigung. Denn Ermächtigung bedeutet, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Sie will Entmündigung.“

Wie kommt er darauf? Weshalb sollte das BGE die Verantwortung für das eigene Handeln nehmen? Wo Verantwortung auf Geldverdienen reduziert wird, muss mit der Einkommenssicherheit des BGE natürlich jegliche Verantwortung abhanden kommen. Doch ist das ein realistischer Blick auf die Lebensverhältnisse? Woher stammt die Verantwortung der Bürger, der Eltern, die für ihre „Leistung“ kein Einkommen erhalten?

Wie stark der Markt-Paternalismus einer bevormundenden Erziehung gleichkommt, zeigt die Abschlusspassage:

„…Wenn Computer immer mehr Dinge immer besser machen als Menschen, dann droht uns ein Leben, das von der Kindheit über die Jugend direkt ins Rentenalter übergeht. Es droht eine Welt, in der es das Freiheitsgefühl, wirtschaftlich auf eigenen Beinen zu stehen, womöglich nicht mehr gibt. Die grosse Herausforderung ist nicht, bereits heute ein Grundeinkommen für diese Zeiten zu schaffen. Die Herausforderung ist, Strukturen zu schaffen, welche die Menschen heute und auch dann noch zu ermächtigen vermögen.“

Wo ist das Problem? Wir haben die Strukturen in Gestalt der republikanischen Demokratie, sie ermächtigt die Bürger, weil sie die legitimatorische Quelle der Demokratie sind. Es ist eine Selbstermächtigung. Die Gegenwart ist viel weiter, als Hermann meint, doch wird sie unterschätzt. Es bedarf keiner Volkserziehung, um zum mündigen Bürger zu gelangen, es reicht, die Gegenwart ernst zu nehmen.

Sascha Liebermann

Mangelndes Zutrauen = Misstrauen?

Einer der Vorbehalte, dem man immer wieder in der Grundeinkommensdebatte begegnet, ist der, ob die Menschen mit der Freiheit überhaupt umgehen könnten, es nicht doch zu Missbrauch (!?) kommen würde. Das ist als solches schon erstaunlich, nicht etwa alleine deswegen, weil die Frage wäre, woran die Unfähigkeit mit Freiheit umzugehen, festgestellt werden sollte oder weil in dieser Allgemeinheit der Einschätzung eine gewaltige Anmaßung zum Ausdruck kommt. Beides würde als solches schon reichen, um denjenigen, die diese Vorbehalte äußern, die Selbstverständlichkeiten eines demokratisch verfassten Gemeinwesens entgegenzuschleudern. Wer hinter sie zurück will, soll es offen sagen. Was ist denn das Problem mit der Freiheit, um die es geht? Sie erfordert nichts, was nicht heute schon vorausgesetzt wird, ist also ein triviales Unterfangen (siehe hier) – zumindest wenn unser reales Leben als Maßstab genommen wird. Dennoch, der Vorbehalt wiegt schwer, er hält uns ja gerade davon ab, das BGE einzuführen.

Neben der Gestalt offenem Misstrauen tritt dieser Vorbehalt allerdings noch in milderer Form in Erscheinung, wenngleich in seinen Folgen dies keinen Unterschied macht. Mild geht so: Noch seien die Menschen nicht so weit, weil sie bisher zu sehr in Unselbständigkeit gehalten, gar konditioniert wurden. Weil dies so sei, bedürfe es einer sanften Überleitung durch pädagogische Vorbereitung. – Nur zu Erinnerung: wir sprechen von erwachsenen, mündigen Bürgern. – Mittels pädagogischer Überleitung soll aus der Unselbständigkeit in die Selbständigkeit geführt werden, sobald dies erreicht sei, könne die Freiheit beginnen. Wer eine solche Argumentation liest, denkt womöglich an Satire, das ist sie jedoch ganz und gar nicht. Diese Vorbehalte gibt es tatsächlich und zwar mehr, als man glauben mag. Man nehme nur die jüngere Diskussion über die Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen an Hochschulen (siehe auch hier). Sie wurde in Nordrhein Westfalen weitgehend aufgehoben, was wiederum zu entsprechenden Reaktionen führte, die darin schon die Erschütterung der Grundfesten der Universität erblickten. Wenngleich es hier um ein anderes Feld geht, nicht um die Praxis der Demokratie im Allgemeinen, sondern eher um die besondere Herausforderung eines Studiums, so gleichen sich die Überlegungen.

Weil nämlich Studenten durch das Schulwesen in Unmündigkeit gehalten oder zu Unselbständigkeit erzogen worden seien, seien sie nicht oder nicht ohne weiteres in der Lage, die Anforderungen eines freilassenden (eigentlich: freilassenderen, angesichts der Bachelor-Strukturen) Studiums auf sich zu nehmen. Sie könnten, so die Behauptung, mit der Freiheit nicht – noch nicht – umgehen. Wer ein wenig Erfahrung in der Lehre an Hochschulen gesammelt hat, wird nicht umhin kommen, das Problem wo ganz anders zu verorten, und zwar darin, dass die Anwesenheitspflicht diejenigen, die nicht wollen, aber sich noch nicht zum Abbruch des Studiums oder dem Verlassen der Veranstaltungen durchringen konnten, in einer Lehrveranstaltung halten – um Leistungspunkte (credit points) zu erhalten. Für ein Studium entscheidend ist aber nicht das bloße Anwesendsein, es ist die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit einer Sache, die einem fremd ist und die ganz unpraktisch, müßig zum Gegenstand der Auseinandersetzung gemacht wird – nur, um sie zu verstehen. Die Anwesenheitspflicht leistete dazu nicht nur keinen Beitrag, sie trug eher dazu bei, die Voraussetzungen für eine solche Auseinandersetzung zu untergraben, da sie Studenten unter den Generalverdacht stellte, nicht anwesend sein zu wollen. Das Wollen aber ist notwendig. Wer eine Pflicht erhebt, drängt das Wollen zurück. Das heißt natürlich nicht, dass dadurch das Wollen ausgeschlossen ist, die Bedingungen zu seiner Entfaltung sind nur erheblich ungünstiger, weil die Pflicht gerade davon ausgeht, dass das Wollen nicht vorhanden ist.

Zwischen mangelndem Zutrauen, das sich hier in Form pädagogischer Fürsorge und Hilfestellung Ausdruck verschafft und Misstrauen, besteht kein grundsätzlicher Unterschied, zumindest nicht, wenn es um erwachsene Menschen geht. Studenten, die die Schule verlassen haben und sich entscheiden dürfen, eine Hochschule zu besuchen, das Wollen also zu artikulieren, kann man nicht ernsthaft absprechen, die Voraussetzungen für ein Studium mitzubringen. Dass sich jemand, der sich für ein Studium entscheidet, keine Vorstellung davon hat, was auf ihn zukommt, ist klar, gilt jedoch auch für jeden Lehrberuf, mag im Falle eines Studiums nur in gesteigertem Maße der Fall sein. Selbst dort jedoch, wo tatsächlich mangelnde Selbständigkeit vorläge, wäre eine pädagogische Anleitung bevormundend. Demokratie kann es nur vorbehaltlos geben, Verantwortung für ein Studium auch.

Sascha Liebermann

Wahlfreiheit, die sogenannte

Wahlfreiheit, ein großes und gewichtiges Wort, das die politischen Auseinandersetzungen um Familie und Bildungswesen dominiert, ganz besonders Betreuungseinrichtungen für Kinder unter (U3) ober über 3 Jahre (Ü3), aber auch die Frage, ob nicht Kinder statt im Kindergarten bei einer Tagesmutter bleiben können sollen. Der Zeitgeist hält die U3-Einrichtungen beinahe einschränkungslos für eine große Errungenschaft, und zwar nicht nur für Familien, die sie aufgrund einer Notlage Hilfe benötigen, sondern für alle. Es ist nicht zu übersehen, wie stark politische Entscheidungen in die Richtung weisen, Kinder schon vor dem Kindergartenalter fremdbetreuuen zu lassen. Was aber heißt es, frei zu wählen, wenn es um Familie und Kinder geht? Welche Folgen hat der Ausbau der U3-Plätze für Eltern, die ihre Kinder erst mit 3 Jahren in den Kindergarten schicken möchten?

Die ganze Diskussion würde es in der Form vermutlich nicht geben, wenn Erwerbstätigkeit nicht einen so hohen Stellenwert hätte, dass hinter ihm sogar Kinder zurückstehen müssen. Denn, bei allen rhetorischen Floskeln und Glanzbroschüren, eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es nicht, zumindest nicht in dem Sinne, dass beides gleichermaßen gelebt werden kann. Wer den ganzen Tag im Beruf engagiert ist, hat keine Zeit für Familie, oder nur die, die nach einem Arbeitstag übrig bleibt. Es wäre viel gewonnen, wenn dies nicht nur gelegentlich einmal klar ausgesprochen würde, ohne es schön zu reden. Keine Zeit für Familie heißt auch, keine Erfahrung mit den Kindern zu machen – oder nur die, die in der Restzeit möglich ist. „Wahlfreiheit“ suggeriert, dass die Wahl für das Familienleben folgenlos sei, das ist sie aber nicht. Wie Eltern dazu stehen, ist ihre Sache.

Der Ausbau der U3-Betreuung hingegen ist gerade nicht Ausdruck davon, Eltern darin zu bestärken, sich frei von Druck zu entscheiden. Denn der Ausbau der U3-Betreuung führt – schleichend – dazu, dass die Anzahl an Ü3-Plätzen abnimmt. Ein Kind, das mit 2 Jahren schon in die Kita kommt, soll danach ja weiterhin dort betreut werden können, also rückt es in auf einen U3-Platz vorher. Damit stehen weniger Plätze für den klassischen Kindergarten bereit. Der U3-Ausbau ohne zusätzliche Finanzierung in Ü3-Plätze sorgt dafür, dass Eltern, die einen Ü3-Platz in Anspruch nehmen wollen, sie für einen U3-Platz anzumelden und gegebenenfalls schon betreuen zu lassen. Tun sie weder das eine, noch das andere nehmen die Chancen darauf, einen Ü3-Platz zu bekommen, ab. Denn die Ü3-Plätze werden von den U3-Kindern übernommen. Dies nicht bedacht bzw. die Konsequenzen nicht in aller Klarheit benannt zu haben kann nun entweder als Nachlässigkeit oder als Strategie ausgelegt werden, eine Art indirekte Familienpolitik verdeckt unter dem Schlagwort der „Wahlfreiheit“, die keine ist. 

Sascha Liebermann

„Erlöst die Schüler von unnötigen Diagnosen“…

…so lautete die Überschrift zu einem Interview mit zwei Kinderärzten in der Neuen Zürcher Zeitung. Ihre Ausführungen sind interessant, weil sie auf Zusammenhänge hinweisen, die auch in der Grundeinkommensdiskussion thematisiert werden, z.B. zwischen der elterlichen Sorge um die Zukunft ihrer Kinder und der Angst davor, ihre Kinder könnten von einem statistischen Durchschnitt abweichen, was dann als Zeichen einer Entwicklungsstörung gedeutet wird. Diese wiederum verschlechtert ihre Chancen in der Zukunft. Die Orientierung an Standards und statistischer Normalität wäre Ausdruck einer Verunsicherung und Sorge.

Hier wenige Ausschnitte:

NZZ: Was ist los? Haben die Kinder wirklich mehr Probleme in der Schule?
Baumann: Die Kinder haben sich nicht verändert. Es werden einfach mehr Variationen der Norm als pathologisch erklärt. Wir haben heute völlig falsche Vorstellungen davon, was normal und was nicht normal ist. Alber: Wir beobachten die Entwicklung der Kinder immer genauer und stellen dadurch mehr Variabilität fest. Viele Abweichungen vom Durchschnitt werden als Entwicklungsstörungen deklariert, und das hat einen riesigen Therapie-Markt geschaffen. Zudem sind viele Lehrpersonen am Anschlag. Kinder, die nicht im selben Takt tanzen können, laufen Gefahr, pathologisiert zu werden.

Baumann: Heute muss immer alles sofort behoben werden. Die Eltern haben einen wahnsinnigen Druck. Die meisten Kinder sind ja geplant, das sind Lebenswerke. Darum machen die Eltern alles, damit diese Kinder normal sind. Gleich nach der Geburt muss das Geburtstrauma bei einer Osteopathin bearbeitet werden, sonst ist das Kind ein Leben lang geschädigt. Für alles muss immer sofort eine Lösung her. Das Kind hat Schulschwierigkeiten? Also muss eine Diagnose her, es muss eine Therapie her, alles muss sofort wieder gut sein.

NZZ: Was sollte sich aus Ihrer Sicht an den Schulen ändern?
Baumann: Viele Kinder werden pathologisiert, weil es an den Schulen an Wissen fehlt. Bei uns wurden Kindergärtler zu einer Abklärung angemeldet, weil sie nicht eine Dreiviertelstunde ruhig im Kreis sitzen konnten. Man hat also ganz klare Vorstellungen, dass ein Kindergartenkind das können muss – aber das ist einfach nicht entwicklungsgerecht. Alber: Im Hintergrund ist ja häufig eine Zukunftsangst seitens der Eltern oder eine Überforderung der Lehrpersonen, weil das betroffene Kind die gleichen Leistungen wie die anderen erbringen muss. Wenn das nicht geht, kommt die Lehrperson automatisch an den Anschlag. Entweder wird die ganze Klasse vernachlässigt oder das eine Kind. Man müsste die Lehrer von der Aufgabe befreien, dass sie alle Kinder in der gleichen Zeit zum gleichen Ziel bringen müssen.“

Siehe auch „Erwerbsarbeit, Elternschaft und das männliche Selbstbild. Kommentar zu einem Interview mit Remo Largo“)

Sascha Liebermann