„Demokratie lebt von Rechten und Pflichten“ – ja, aber deswegen ein Pflichtjahr?

Dass es einst eine Pflicht zum Grundwehrdienst bzw. davon abgeleitet zum Zivildienst gab, lässt sich noch gut nachvollziehen, weil der Grundwehrdienst von herausgehobener Bedeutung ist im Sinne einer grundsätzlichen Verteidigungsbereitschaft. Das mag uns heute fremd sein, doch keine Gemeinschaft kann sich erhalten, wenn sie nicht grundsätzlich dazu bereit ist, sich zu verteidigen.

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