„Institutionelle Hürden beeinflussen Umfang und Qualität der Erwerbstätigkeit von Geflüchteten“…

…ein Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg.

Siehe hierzu auch den Beitrag von Ralph Bollmann in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der wie schon der Beitrag im Generalanzeiger Bonn auf verschiedene Aspekte eingeht, wie z. B. die Sprachkenntnisse, die Personengruppe (Mütter mit Kinder im Vergleich zu überwiegend jungen Männern 2015), die höhere berufliche Qualifikation.

„Ich kann nicht als Juristin arbeiten. Das macht mich traurig“…

…berichtet eine geflüchtete Ukrainerin, die seit zwei Jahren in Bonn lebt. Der Generalanzeiger Bonn ist der Frage nachgegangen, weshalb „nur“ ein Fünftel der in Deutschland lebenden Flüchtlinge aus der Ukraine im erwerbsfähigen Alter einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Was manche offenbar nicht sehen wollen, wird dadurch sichtbar: Es sind Hürden bzw. Herausforderungen verschiedenster Art, die eine höhere Erwerbsteilnahme verhindern.

Es liege weder an den Sozialleistungen, die in anderen Ländern ähnlich hoch sind, dort sind aber die Eintrittshürden in den Arbeitsmarkt niedriger: „Länder wie Polen, Dänemark oder die Niederlande ermöglichen den Geflüchteten nämlich, bürokratische Angelegenheiten mit einfachen digitalen Verfahren zu regeln. In Deutschland hingegen sind sie oft kompliziert und langwierig. Die Ämter kommen kaum hinterher“.

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Buchtipp für die Weihnachtszeit und darüber hinaus: „Aus dem Geist der Demokratie: Bedingungsloses Grundeinkommen“

Das Buch von Sascha Liebermann eignet sich zur Einführung ebenso wie zur Vertiefung in die Auseinandersetzung. Es setzt sich mit Einwänden gegen wie befürwortenden Überlegungen für das Bedingungslsoe Grundeinkommen auseinander – denn unter den befürwortenden gibt es durchaus solche, die in die Irre führen oder nicht tragfähig sind.

Wenn auch gegenwärtig die Diskussion – zumindest medial – eher verhalten ist, so gehört die Idee doch zum festen Bestand an Alternativen. Manche mögen denken, dass es drängendere Fragen gibt, wie z. B. die, wie wir mit den vielen Menschen umgehen wollen, die in Deutschland Zuflucht gesucht haben und womöglich suchen werden. Ist das BGE zur Zeit also „Luxus“? Keineswegs. Würde es nicht gerade ganz andere Möglichkeiten schaffen? Nicht nur hinsichtlich der Anerkennung derer, die zu uns kommen. Diejenigen, die helfen, die Freiwilligen, könnten dies auf einer anderen Basis tun – sie leisten heute schon Unglaubliches. Zugleich allerdings würde das BGE uns drängender daran erinnern, uns zu fragen, was wir wollen, wie wir mit der Situation umgehen wollen, denn die Frage, wie vielen Menschen wir Zuflucht gewähren, stellt zugleich die Frage, welche Möglichkeiten wir ihnen bieten wollen und unter welchen Bedingungen wir das können. Und sie stellt die weitere Frage, wie wir mit den Bürgern unseres Landes – wie wir mit uns selbst – umgehen, was wir uns zugestehen und wir wir zu uns stehen.

Auszüge bei google books
Zitate aus dem Buch hier und hier
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