Dass Leistung erbracht werden muss, gilt immer, doch gibt es in einer Demokratie keine Zwangsmittel dazu, das zu gewährleisten…

…, sie ist auf die Bereitschaft der Bürger angewiesen, sich einzubringen.

Die Bedingungslosigkeit eines Grundeinkommens wirft immer wieder Missverständnisse auf (siehe hier), an der Rückfrage wird aber deutlich, welches Verständnis von Leistungsentstehung und politischer Vergemeinschaftung der Verfasser hat. Die Frage danach, wer Leistung erbringt, von der andere etwas haben, stellt sich immer, nicht nur bezogen auf Erwerbstätigkeit, und es gibt in einer Demokratie modernen Charakters keine Zwangsmittel, diese Gegenleistung einzufordern, ohne an ihren Grundfesten zu rütteln (Böckenförde-Diktum). Selbst das Erwerbsgebot in seiner normativen Stellung sichert nicht, das Leistung erbracht wird, denn dazu ist Leistungsbereitschaft und -fähigkeit die Voraussetzung. Sie entsteht außerhalb des Wirtschaftsgeschehens im engeren Sinne. Wie wenig das klar zu sein scheint, lässt einen immer wieder erstaunen.

Sascha Liebermann

„Freiheitssicherung“ statt „Bedingungsloses Grundeinkommen“? Wäre das sinnvoll?

Zumindest ist Johannes Hillje dieser Auffassung, denn er hält die Begriffsbildung „bedingungsloses Grundeinkommen“ für sprachlich ungeschickt, sie rufe bestimmte Assoziationen auf, die den Vorschlag dann negativ konnotieren. In seinem Beitrag „Warum  Deutschland falsch über das Grundeinkommen redet“ in der Süddeutschen Zeitung schlägt er am Ende vor, die Grundsicherung, um die es geht, besser als „Freiheitssicherung“ zu bezeichnen.

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