…das wird angesichts des Beitrags von Helmut Spudich in Der Standard über die Veränderung der Normarbeitszeit und den Rückgewinn an Lebenszeit durch Automatisierung schnell deutlich. Er bewegt sich auffälligerweise nur im Dunstkreis von Arbeit als Erwerbstätigkeit. Entsprechend wird z. B. ein Grundeinkommen nur im Sinne eine Antwort auf Einkommensausfall thematisiert oder die Verkürzung der Arbeitszeit nur auf den Erwerbsarbeitstag bezogen. Für „unbezahlte Arbeit“ gibt es weder Arbeitszeit noch Einkommensausfallssicherung. Für sie stellt sich auch die Frage nach ihrer Zukunft nicht, denn es wird sie geben, solange es Menschen gibt, was für die Erwerbstätigkeit ganz genauso gilt – die Frage ist für letztere allenfalls in welchem Umfang.
Sascha Liebermann