Weshalb Dilemma? Es geht um Bedingungen von und den Weg zu Wertschöpfung…

…, also um das Zustandekommen des Leistungsergebnisses. Wenn dafür weniger menschliche Arbeitskraft nötig sein würde, wenn Güter und Dienstleistungen effizienter bereitgestellt werden könnten, müsste gar nicht so weitergearbeitet werden „wie bisher“. Wenn ein BGE dazu führt, dass aufgrund besserer Bedingungen der Leistungserstellung das Ergebnis sich verbessert, ist die Rede vom Dilemma ein Pappkamerad. Außerdem gilt es, längere Zeiträume zu betrachten, wenn Ewerbsengagement lebensphasenspezifisch ab- und zunehmen kann. Normativ ist das eine ganz andere Lage als heute, in der ein Erwerbsgebot gilt, das jegliche Leistungen jenseits von Erwerbstätigkeit degradiert. Wir wissen heute nicht, inwiefern die vorherrschenden Bedingungen Leistungserbringung hemmen. Statt also den status quo als bestmögliche Situation zu betrachten, gilt es, seine blinden Flecke deutlich zu machen, darum bemüht sich die Diskussion um ein BGE.

Die Diskussion unter dem Tweet, in der es um die Erwerbsarbeitsbedingungen geht, wird zu eng geführt, vergessen wird, dass ein BGE die normative Umwertung von Erwerbstätigkeit nach sich zieht und damit Auswirkungen auf das Ganze hat, nicht nur auf Erwerbstätigkeit.

Sascha Liebermann

„Ein Grundeinkommen von 1200 Euro ist kein echtes BGE“ – meint Mathias Binswanger, aber was meint er genau?

Nach Angaben des Portals Sozialpolitik lag die Armutsrisikoschwelle (60% des Medianeinkommens) in Deutschland – je nach Daten, auf die Bezug genommen wird – zwischen 1074 und 1168 Euro für Alleinstehende. Wenn nun in dem Pilotprojekt 1200 vorgesehen sind und – wie bekannt – Grundeinkommen in einem Haushalt kumulieren, befindet sich selbst der Alleinstehende oberhalb der Armutsrisikoschwelle. Was meint Mathias Binswanger hier? Orientiert er sich an den Lebenshaltungskosten in der Schweiz? Wer definiert ein „echtes BGE“? 1200 Euro haben – ohne Beaufsichtigung durch eine Behörde, ohne Erwerbsverpflichtung – oder nicht haben ist ein ziemlicher Unterschied für diejenigen, die heute das nicht haben. Wenn es darüber hinaus bedarfsgeprüfte Leistungen gibt, die durchaus haushaltsbezogen sein können, wäre das eine erhebliche Veränderung.

Sascha Liebermann

Vollbeschäftigung durch Bullshit-Jobs…

…das sei die „Rationalität moderner Wirtschaften“, so Mathias Binswanger in der Neuen Zürcher Zeitung anlässlich eines Interviews mit David Graeber über sein Buch „Bullshit-Jobs“. Hier ist die Passage im Wortlaut:

„Die Rationalität moderner Wirtschaften liegt gerade darin, dass sie auch Jobs generiert, die nach herkömmlicher Betrachtung wenig Sinn ergeben. Nur auf diese Weise lässt sich Vollbeschäftigung bei zunehmender Automatisierung und Digitalisierung weiterhin aufrechterhalten. Würden die Menschen nur noch in sogenannten «sinnvollen Jobs» arbeiten, dann hätten wir schon lange Massenarbeitslosigkeit. […] Die Nachfrage nach den meisten Bullshit-Jobs ergibt sich somit aus konkreten Notwendigkeiten im Einzelfall. So würden wohl viele Menschen zustimmen, wenn man den Beruf eines Zertifizierungsauditors als Bullshit-Job bezeichnet. Doch dieser Beruf ist heute systemnotwendig, Zertifizierungen wurden eingeführt, damit die Einhaltung bestimmter Anforderungen nachgewiesen werden kann. Das verlangt aber wiederum nach Auditoren, welche die zu zertifizierenden Organisationen besuchen, um die dort installierten Systeme auf Konformität zu überprüfen.“

Damit trifft Binswanger einen wunden Punkt in Graebers Studie und betont an den Bullshit-Jobs, dass es sich jedoch um erforderliche Tätigkeiten handelt, um bestimmte Aufgaben zu erledigen. Eines allerdings übersieht er dabei. Was würde denn aus diesen „Jobs“, wenn niemand auf sie angewiesen wäre, was würde aus ihnen, wenn sie zur Einkommenssicherung nicht mehr nötig wären? Was also würde aus ihnen, wenn es ein BGE gäbe? Dann könnte jeder selbst entscheiden, ob er sie für bullshit hält oder nicht – die Freiheit hätte er.

Sascha Liebermann