Monika Bütler, Professorin an der HSG St. Gallen, gab der Neuen Zürcher Zeitung ein Interview anlässlich der bevorstehenden Volksabstimmung über eine Reform der AHV (Alten- und Hinterbliebenenversicherung der Schweiz) am 25. September. In wenigen Passagen geht es darin auch um „Care-Arbeit“, diese seien hier kommentiert:
„[NZZ] Könnte man die unbezahlte Arbeit – Kinderbetreuung, Altenpflege, Nachbarschaftshilfe – mit Geld abgelten?
[MB] Alle reden von Care-Arbeit, doch niemand definiert, was das genau ist. Wenn ich für meine Familie koche, ist das schon Care? Ich finde nicht. Ein zweiter Punkt: Welche Care-Arbeit fällt in den privaten Bereich, welche Tätigkeit geht den Staat etwas an? Drittens: Wie soll Care abgegolten werden? Alles ist auch eine Wertefrage.“
Bütler stellt drei Fragen. Die erste ist für sie schnell beantwortet, das Kochen für die Familie zähle nicht dazu, ohne zu erläutern, worin der Unterschied besteht. In der Diskussion um unbezahlte Arbeit wird dieser Unterschied gemeinhin durch das Drittpersonenkriterium definiert, was allerdings methodische Probleme aufwirft. Unmittelbar anschließend stellt sie eine weitere, aber anders gelagerte Frage, und zwar nach der Zuständigkeit. Die dritte zielt auf die Abgeltung. Wie aber löst sie diese Fragen, die auch Wertfragen sind, auf? Was wird nun aus der privaten Sorgetätigkeit?