Erwerbsarbeit, Elternschaft und das männliche Selbstbild – Zu einem Interview mit Remo Largo

Der Tagesanzeiger (Schweiz) hat ein Interview mit Remo Largo geführt, einem renommierten Kinderarzt, in dem interessante Fragen unserer Zeit aufgeworfen werden. Es geht auch um den Stellenwert von Erwerbstätigkeit und die Vorstellungen von Familie heute. Zum Greifen nahe ist das bedingungslose Grundeinkommen, auch wenn die Sprache darauf nicht kommt. Mein Kommentar widmet sich den widersprüchlichen Teilen des Interviews.

Zuerst beschäftigt sich das Interview mit den Erwerbsbedingungen von Frauen und Männern heute, dem Missverhältnis zwischen der Präsenz der Mütter und der Väter in der Familie und was sich ändern müsste. Largo appelliert an Frauen wie Männer, von der Wirtschaft bessere Arbeitsbedingungen einzufordern; er ruft aber auch die Frauen dazu auf, von den Männern mehr Engagement in der Familie zu verlangen. So weit so gut. Im späteren, nun kommentierten Teil geht es um Schlussfolgerungen, die Largo aus den jetzigen Gegebenheiten zieht.

T: Bevor alle Frauen so viel arbeiten können, müssten sich die Rahmenbedingungen stark ändern.
RL: Ja, wir müssen Ganztagesschulen einrichten, wie es sie im Tessin schon lange gibt. Die Kinder brauchen eine Betreuung über Mittag und nach der Schule. In der Stadt Zürich ist die Hälfte der Kinder im Schulalter über Mittag und nach der Schule allein zu Hause. Ein unhaltbarer Zustand.

Damit Kinder berufstätiger Eltern über Mittag nicht so viel allein zuhause sind, sollen Ganztagsschulen Abhilfe schaffen. Diese Diskussion wird in Deutschland auch schon länger geführt, die Frage jedoch ist, was man damit erreichen will? Man könnte einwenden, dass, wenn schon die Eltern nicht präsent sind, die Kinder wenigstens versorgt wären. Und die Folgen? Solange Erwerbstätigkeit als die herausgehobene Tätigkeit schlechthin aufgefasst wird, führen Ganztagsschulen keineswegs dazu, dass sich Eltern stärker auf Familie besinnen können, wie es Largo in dem Interview Vätern nahelegt. Das Gegenteil ist der Fall: Ganztagsschulen und Kindertagesstätten angesichts der gegenwärtigen Lage auszubauen verstärkt nur die Erwerbsorientierung. Wenn Eltern für ihre Kinder besser ansprechbar sein sollen, müssen sie – beide – zuhause mehr präsent sein. Sie sind die zentralen Menschen im Leben der Kinder trotz aller Bezugspersonen, die es geben kann. Wenn also die Kinder mehr Zeit mit ihren Eltern haben sollen, dann sind Ganztagsschulen gerade keine Lösung, wenn damit eine Betreuung bis in den späten Nachmittag gemeint ist. Sonderbar, dass Largo das nicht bemerkt, wo er doch gerade sich selbst zum Beispiel nehmend darauf hingewiesen hat, welche Freiheiten als Eltern einem entstehen, wenn Arbeitszeit- und -ort flexibler gestaltbar sind als heute (Stichwort: homeoffice, Telearbeit).

Weiter heißt es:

Ist es denn schlimm, wenn Kinder ein paar Stunden alleine sind? Vielleicht fördert das ja ihre Selbstständigkeit.
Kinder brauchen jemanden, der da ist, falls sie das Bedürfnis nach einer Ansprechperson haben. Und über Mittag essen sie alleine oft sehr ungesund – Chips und eine Cola vor dem Fernseher zum Beispiel. Doch nicht nur Ganztagesschulen sind dringend notwendig, auch Krippenplätze für Vorschulkinder – am besten gratis.

Erstaunlich, dass Largo die Chancen nicht sieht, die ein bedingungsloses Grundeinkommen mit sich brächte. Ohne dass er die Diskussion kennen muss, könnten seine Überlegungen Anstoß zu Alternativen sein, wie es möglich wäre, den Eltern mehr Präsenz zuhause zu erlauben (wenn sie sie denn wollen). Nun könnte hier eingewandt werden, dort wo Eltern überfordert sind, seien Ganztagsangebote die einzige Möglichkeit, den Kindern etwas Besseres zu bieten. Zu entscheiden wäre das allerdings von Fall zu Fall und stets zu kontrastieren damit, wie die Lage aussähe, wenn Eltern nicht erwerbstätig sein müssten. Zu fragen wäre auch, inwiefern gerade durch die heutigen Sicherungssysteme und die Erwerbsidolatrie die Hinwendung zur Familie, das Annehmen der Elternschaft als Aufgabe, erschwert wird. Largos Vorschlag weist nicht weg vom Erwerbsprinzip, sondern stärker zu ihm hin und führt damit gut vor Augen, wie wenig „vereinbar“ im Sinne eines friedlichen Nebeneinanders Familie und Beruf sind (siehe auch „‚Vereinbarkeit‘ von Familie und Beruf oder doppelter Verzicht?“).

Ein ganz anderer Aspekt von Ganztagsschulen oder auch Kindertagesstätten kommt hier gar nicht zur Sprache. Je früher und je länger pro Tag Kinder dort betreut werden, desto weniger Möglichkeiten haben sie, sich in der Nachbarschaft, in der sie leben, zu entfalten. Schon heute lassen sich die Auswirkungen studieren, wenn Nachbarschaften verwaist sind bis in den späten Nachmittag und Kinder, die nicht oder nicht solange fremdbetreut werden, kaum Spielkameraden antreffen. Zu bedenken ist auch, dass Kinder in Betreuungseinrichtungen letztlich immer in einem vorstrukturierten Rahmen auf einem eingeschränkten Gelände spielen und sich begegnen; stets sind Erzieher zugegen und beaufsichtigen, was die Kinder machen. Mit einem freien Erkunden der eigenen Lebensumgebung hat das nichts zu tun.

Die Generation unserer Eltern hat gemacht, was Sie als Mythos bezeichnen: Die Mutter kümmerte sich den ganzen Tag nur um den Nachwuchs.

Früher gab es viel mehr Kinder – und mehr Bezugspersonen, Schwiegermütter, Verwandte, Nachbarn, die bei der Erziehung mithalfen. Diese Unterstützung fehlt den Eltern heute weitgehend. Dass die Mutter die Kinder alleine aufzieht, ist ein Spezialfall in der Menschheitsgeschichte. Nicht umsonst heisst es: Um ein Kind aufzuziehen, braucht es ein ganzes Dorf.

Largo weist zurecht auf gewandelte Lebenssituationen hin, lässt den Wandel allerdings unbefragt stehen. Auch wenn es heute weniger Kinder gibt, Familien und Verwandte häufig nicht mehr in unmittelbarer Nähe zueinander leben, kann doch nicht übersehen werden, dass diese Situation auch mit einer gesteigerter Erwerbsorientierung zu tun hat. Erhöht sich die Erwerbsquote, weil Erwerbsarbeit mehr als früher als Lebensinhalt betrachtet wird, sind in Nachbarschaften auch weniger Personen anzutreffen, die tagsüber zuhause sind und sich um Kinder kümmern, ihnen etwas anbieten könnten. Nun kann dieser Situation durch den Ausbau von Betreuungseinrichtungen begegnet werden, dadurch verändert sich die Lage in den Nachbarschaftsverhältnisses allerdings gar nicht. Vielmehr verstärkt der Ausbau, solange die Überbewertung von Erwerbstätigkeit weiter vorherrscht, das Verwaisen von Nachbarschaften. Ein bGE würde das Erwerbsideal relativieren und wer weiß, ob nicht mehr Menschen, als wir meinen, es für sich entdecken würden, für andere Kinder da sein zu wollen. Um nicht missverstanden zu werden. Kindergärten können ebenso sinnvoll sein wie Kindertagesstätten, die heutige Diskussion darum ist aber eine, die die Erwerbsorientierung ungefragt voraussetzt. Welche Bedeutung Kindergärten hätten, wenn es ein bGE gäbe, gerät überhaupt nicht in den Blick.
Nimmt man den Sinnspruch im letzten Satz ernst, dann braucht es eben ein ganzes Dorf – also etwas Gemeinschaftliches – um ein Kind aufzuziehen. Gemeinschaft heißt allerdings, dass sich Menschen als ganze Personen begegnen und nicht als Träger von spezifischen Aufgaben (Rollen), die gerade auszeichnet, dass Personen darin austauschbar sind. Das Gemeinschaftliche hingegen würde durch ein bGE gestärkt.

Mädchen sind erfolgreicher in der Schule. Was läuft falsch?
Jetzt betreten wir ein weiteres Minenfeld! Ja, die Buben haben das Nachsehen: Heute sind 60 Prozent der Gymnasiasten weiblich. Im Berufsleben sind Frauen oft besser qualifiziert als die Männer, weil in unserer heutigen Dienstleistungsgesellschaft ihre Fähigkeiten mehr zählen. Die Frauen haben sich emanzipiert, den Männern steht es noch bevor. Die Männer haben noch nicht einmal bemerkt, dass sie ihre soziale Vorrangstellung weitgehend verloren haben. Sie versuchen immer noch, die Frauen zu bremsen, indem sie davon schwärmen, wie toll es sei, ausschliesslich Mutter zu sein. Sie müssen sich neu orientieren, vor allem in ihren Beziehungen und ganz besonders in ihrer Rolle als Vater.

Eine bemerkenswerte Einschätzung. Deutlich wird an dem gesamten Interview, wie weitreichend die Möglichkeiten eines bGEs sind und wie sehr es notwendig ist, den Blick zu wenden, um die Möglichkeiten zu sehen.

Zur Frage, wie Paare mit bevorstehender Elternschaft heute umgehen, siehe auch das Interview mit dem Soziologen Kai-Olaf Maiwald

Sascha Liebermann

"Wir brauchen härtere Maßnahmen" – Familienpolitik und Bevormundung

Unter diesem Titel äußert sich der Soziologe Hans Bertram in der taz vom 23. Juli dazu, dass nach wie vor viele Männer am Ernährermodell festhalten und die Möglichkeiten des Elterngelds nicht nutzen. Folglich bleibe die Hauptlast an den Frauen hängen. Im Interview wird allerdings erwähnt, dass viele Frauen mit dieser Aufteilung zufrieden seien und sich entsprechende Partner suchen. Sicher, wir wissen nicht, ob bei Verfügbarkeit von mehr Betreuungsplätzen nicht auch mehr Frauen ihren Beruf beibehalten würden, statt zuhause zu bleiben – das hängt von der Familienpolitik ab, die wir betreiben. Bis hierin würde Hans Bertram als Förderer von Selbstbestimmung gelten können, will er doch die Aufteilung der Verantwortung weitgehend den Eltern überlassen, zumindest an einer Stelle im Interview ist das zu lesen:

„Eine faire Arbeitsteilung hängt zunächst mal allein von dem Paar ab, wie es das untereinander aushandelt. Aber die Gesellschaft muss sicherstellen, dass sich dabei nicht immer der Stärkere durchsetzt. Das heißt, wir müssen dafür sorgen, dass Frauenberufe genauso gut bezahlt werden wie Männerberufe. Und wir müssen irgendwie sicherstellen, dass die Wertigkeit der Fürsorge für andere genauso wichtig ist wie der ökonomische Erfolg. Solange es unterschiedliche Gehälter und schlecht beleumundete Fürsorge gibt, ist ein fairer Aushandlungsprozess faktisch ausgeschlossen.“

Selbst aber, wenn diese Bedingungen gegeben wären, wäre es doch aber immer noch eine Entscheidung des Paares, wie es leben will, da ist der Mann nicht einfach „der Stärkere“.

In der Folge plädiert Hans Bertram dann auch für „härtere Maßnahmen“, um Väter zur Übernahme von mehr Verantwortung in der Familie zu bewegen, „sonst werden wir das mit ihnen [den Männern, SL] nie hinkriegen“. Es gilt also, sie zu erziehen. Damit stößt er ins selbe Horn, wie es in den vergangenen Jahren gang und gäbe war. Warum aber nicht auf Selbstbestimmung setzen, wie es das bedingungslose Grundeinkommen ermöglicht? Statt den Eltern vorzuschreiben, wie sie zu leben haben, sollten wir ihnen die Möglichkeiten geben, darüber selbst zu entscheiden. Wie Eltern mit der Verantwortung umgehen, ist doch zuallererst ihre Sache, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Wir sollten ihnen also Möglichkeiten geben, sich für das entscheiden zu können, was sie für vernünftig halten, vielleicht würden ja beide sogar für die Kinder zuhausebleiben wollen, wenn es möglich wäre. Dazu bedarf es aber u.a. eines Einkommens, und zwar eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Stünde ein solches zur Verfügung, wäre die Verhandlungsmacht von Eltern auch gegenüber Arbeitgebern gestärkt. Diese würden dann um Mitarbeiter werben müssen, und auf diese Weise könnte manches erreicht werden.

Es ist bezeichnend für unsere politische Debatte, dass wir überwiegend zu dirigistischen Überlegungen greifen, wenn es darum geht, Veränderungen in Gang zu bringen. Immerzu soll den Bürgern vorgeschrieben werden, nach welchen Zielen sie zu streben haben. Solange wir diese Haltung nicht aufgeben, wird sich nichts in unserem Land zugunsten einer freiheitlicheren Politik ändern.

(Siehe auch die Kommentare zum Beitrag in der taz)

Sascha Liebermann

„Förderung des Kindeswohls“ ohne Eltern – neues Unterhaltsrecht vs. BGE

Seit Anfang dieses Jahres gibt es ein neues Unterhaltsrecht, das dem Motto „Förderung des Kindeswohls“ folgen soll . Wer würde dem auf den ersten Blick nicht zustimmen – doch auf den zweiten fragt man sich unweigerlich, wie Kinder einen Vorrang erhalten können, ohne dass ihre Eltern zugleich gefördert werden.

Offenbar antwortet die Gesetzesänderung auf eine Schieflage im alten Unterhaltsrecht. Ihm wohnte die Annahme inne, dass die Scheidung einer Ehe einen Ausnahmefall darstellt. Dies konnte dazu führen, dass unterhaltspflichtige Väter, die wieder geheiratet haben, unverhältnismäßig stark durch Unterhaltsverpflichtungen belastet wurden. Die geschiedene Ehefrau hatte den Vorrang vor der aktuellen Ehefrau. In dieser Hinsicht ist eine Novellierung wohl überfällig gewesen, aber in welche Richtung?

Bisher galt für eine geschiedene Mutter, bei der Kinder leben, eine Freistellung von der Erwerbsverpflichtung bis zum 8 Lebensjahr. Danach wurde ihr zugemutet, halbtags und nach dem 16. Lebensjahr ganztags zu arbeiten. Für nicht-eheliche Mütter galt die Freistellung von der Erwerbsverpflichtung nur bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Das alte Unterhaltsrechts räumte der Fürsorge für die Kinder einen deutlichen Vorrang vor der Erwerbsverpflichtung ein, wenngleich auch nur für einen begrenzten Zeitraum.

Die Neuerung hingegen sieht nun folgendes vor:

§ 1570 Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes. (1) Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu
berücksichtigen.


§ 1574 Angemessene Erwerbstätigkeit. (1) Dem geschiedenen Ehegatten obliegt es, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. (2) Angemessen ist eine Erwerbstätigkeit, die der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer früheren Erwerbstätigkeit, dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand des geschiedenen Ehegatten entspricht, soweit eine solche Tätigkeit nicht nach den ehelichen Lebensverhältnissen unbillig wäre. Bei den ehelichen Lebensverhältnissen sind insbesondere die Dauer der Ehe sowie die Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes zu berücksichtigen.

Bei aller Berechtigung der Novellierung, wird nun – wie schon beim Elterngeld – die Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit aufgewertet. Wie kann von einer „Förderung des Kindeswohls“ die Rede sein, wenn es den Eltern, die für Kinder sorgen, nur nach „Billigkeit“ ermöglicht wird, auch über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus zuhause zu bleiben? Eine Mutter bzw. ein Vater soll also, damit ist ein normatives Ideal errichtet, erwerbstätig werden und eine Betreuungseinrichtung in Anspruch nehmen, auch wenn sie es nicht für richtig hält. Was ist vom besonderen Schutz der Familie, den wir in unserem Grundgesetz festgeschrieben haben, noch übrig, wenn die Erwerbsverpflichtung doch höher steht?

Um wieviel besser stellte sich die Lage dar, würden wir uns zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens entscheiden, dass es Eltern ermöglicht, auf Erwerbsarbeit zu verzichten? Eine solche Versorgung von Familien mit Unterhalt (siehe Kindesunterhalt; siehe auch „Freiheit, seine Kinder zuhause zu erziehen“) machte ernst mit dem Schutz der Familie und würde sie nicht gegen den Vorrang der Erwerbstätigkeit ausspielen.

Mit einem BGE würde deutlich, dass die Erziehung der Kinder und die Fürsorge für ihr Wohlergehen erste Aufgabe der Eltern wäre. Wir, als Gemeinwesen, würden sie darin unterstützen, statt ihnen Knüppel zwischen die Beine zu werfen.

Sascha Liebermann