Nadine Bös (Bezahlschranke) schreibt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung darüber und es erscheint, als sei das eine geradezu durch die Pandemie erzwungene Erkenntnis, dass Vollerwerbstätigkeit beider Eltern und Familienleben nicht zugleich möglich sind. Auch wenn hier der Aufhänger Schul- und Kitaschließungen in der Pandemie sind, so wird der Blick auf die Zeit davor verklärt, denn Vollerwerbstätigkeit erfordert Ganztragsbetreuung außer Haus, die für Familienleben nicht allzuviel Zeit übrig lässt – eben die Randzeiten des Erwerbsarbeitstages. Das gilt um so mehr, wenn, wie in dem Beitrag, die Eltern noch Leitungspositionen innehaben, die mit einer geregelten 40-Stundenwoche erst recht nicht zu haben sind. So können sich diese Paare, die Erziehungsaufgaben „zur Hälfte“ teilen, die noch übrigbleiben.
Eine kleine Überschlagsrechnung veranschaulicht, worum es geht. Gehen wir von einer 40-Stunden-Woche aus, dann heißt das pro Tag acht Stunden Arbeitszeit, etwa eine Stunde Pause und insgesamt eine Stunde An- und Abfahrtszeit, macht in der Summe 10 Stunden. Bring- und Abholzeit zu Schule oder Kita kämen noch dazu, auch etwa eine Stunde. Um das zu schaffen, müssen Eltern gegen 7.30 Uhr aus dem Haus gehen, um gegen 18.30 Uhr samt Kindern wieder zuhause zu sein. Im Fall des Artikels müssen eher höhere Arbeitszeiten veranschlagt werden, also legen wir noch eine Stunde oder zwei oben drauf bzw. verlagern sie auf das Wochenende. Das Familienleben reduziert sich auf Frühstück und Abendessen sowie das Schlafengehen. Vom Tag der Kinder nichts mitzubekommen heißt auch, wenig davon mitzubekommen, was sie beschäftigt, wie sie sich verändern, schon gar nicht kann man miteinander vertraut werden. Wo sollen gemeinsame Erfahrungen hier noch Raum haben? Genau dies fördert die erzwungene Zeit miteinander jedoch ebenso zutage.