Das BGE legt die ganze Gesellschaft an den Tropf des Sozialstaates. Weder der Mensch für sich selbst noch die nächsten Angehörigen füreinander müssen wirtschaftliche Selbstverantwortung wahrnehmen. Damit wird eine wichtige Facette individueller Freiheit beschädigt.
— Holger Schäfer (@HSchaeferIW) October 29, 2022
…aber sich auf keine Diskussion einlassend, weil Holger Schäfer sein Verständnis von „Selbstverantwortung“ setzt und auf die Rückfragen nicht eingeht. Fasst man „Selbstverantwortung“, wie er es tut, ist es konsequent, so zu argumentieren. Die Frage ist, ob dieses Verständnis von „Selbstverantwortung“ den Lebensverhältnissen heute entspricht und BGE Eisenach nicht zurecht darauf hinweist, dass die Zusammenhänge komplexer sind.
Aufschlussreich für Schäfers Verständnis ist die Rede vom „Tropf“, an dem die Gesellschaft hänge, denn der Tropf steht hier für Lebensfähigkeit. Für Schäfer ist eine solche Abhängigkeit offenbar bedrohlich, denn ohne Tropf kein Leben. Ist aber nicht diese Abhängigkeit das, was wir durch das ganze Leben hindurch erfahren, vorgeburtlich, nachgeburtlich, sozialisatorisch, auf das Gemeinwesen bezogen und in der Aufgabenteilung im Wertschöpfungsprozess? Wie sollte man sie loswerden können, wenn sie das Leben ausmacht? Zugleich muss der Einzelne immer noch entscheiden, wie er leben will, das wird ihm auch durch diese Abhängigkeit nicht aus der Hand genommen. Schäfers Eingrenzung und die Reduktion von „Selbstverantwortung“ auf Einkommenserzielung abstrahiert von diesen Zusammenhängen, damit ist es einfach, die Einkommenserzielung als Maß der „Selbstverantwortung“ herauszustellen, die Diskussion muss scheitern.
Sascha Liebermann