Diese Frage leitet den Beitrag von Tobias Peter in der Frankfurter Rundschau ein. Er schreibt mit Bezug auf den jüngst vorgebrachten Vorschlag, den Regelsatz der Grundsicherung zu erhöhen:
„Eine reiche Gesellschaft muss sich daran messen lassen, was sie für die Ärmsten tut. Gleichzeitig gilt: Es gibt nur wenige Länder, in denen man mit Blick auf die soziale Absicherung lieber durch die Corona-Krise kommen würde.“
Sind aber die Ärmsten als Arme Bezugspunkt oder sie als Bürger des Gemeinwesens? Das scheint auf den ersten Blick keinen Unterschied zu machen, auf den zweiten jedoch ist er beträchtlich, weil der Zweck sozialstaatlicher Leistungen dann nämlich eine andere Richtung erhält. Die Ärmsten des Einkommensmangels wegen zu unterstützen, beinhaltet heute, dass die Unterstützung endet, wenn der Einkommensmangel behoben ist. Der Status als Armer bleibt einer, aus dem hinauszugelangen das Ziel sein muss, er gilt als unerwünscht (siehe hier und hier).
„Hartz IV ergänzen“ – Woran muss sich eine „reiche Gesellschaft“ messen lassen? weiterlesen