…ein Beitrag von Mark Schieritz auf Zeit Online. Siehe auch „Ein Cappucino für die Armen“.
Schieritz weist auf etwas hin, dass jeder aus seiner Einkommensteuererklärung wissen kann, denn dort, wie auch im Steuerbescheid, wird deutlich, welchen durchschnittlichen Steuersatz man zahlt. Der Spitzensteuersatz gilt erst aber einer bestimmten Einkommensstufe abzüglich dessen, was zur Steuerreduktion führt. Anders stellt es sich dar, wenn Sozialversicherungsbeiträge und indirekte Steuern berücksichtigt werden. Letztlich, wie Verena Nedden (hier die PDF-Fassung) einmal dargelegt hat, liegt die „allgemeine Erwerbsbelastung“ bei 50%.
Schieritz kommt dann noch darauf zu sprechen, dass ein zu hoher Spitzensteuersatz die Leistungsbereitschaft hemme, das „sei sicher nicht ganz falsch“ (entscheidend ist letztlich die effektive Steuerbelastung, weil es in der Regel Abschreibungsmöglichkeiten gibt). Das liest man immer wieder, die Frage ist, ob es tatsächlich stimmt, ist das wirklich so sicher oder doch eher ein Vorurteil? Standardisierte Befragungen bringen hierzu keine Aufklärung, auf die aber meist zurückgegriffen wird.
Sascha Liebermann