Prof. Thomas Straubhaar:
„Zudem trieft die…Idee eines Grunderbes vor Paternalismus (…) – so wird gefordert, das Geld nicht cash auszuschütten, sondern mit Verwendungsauflagen für Aus- & Weiterbildung, Erwerb von Wohneigentum…zu verknüpfen.“#BGE
— BGE Eisenach (@bge_esa) December 16, 2021
Siehe unseren jüngsten Beitrag zum Staatserbe hier.