Sozialminister Heiner Garg (Schleswig-Holstein) zum Bedingungslosen Grundeinkommen

Die Pressemitteilung in Gänze finden Sie hier, nachstehend die Passage zum BGE:

„Wir müssen klären, wie wir in Zukunft Arbeit und wie wir arbeitsfrei definieren und bewerten. Wir müssen uns dringend damit auseinandersetzen, dass die herkömmlichen Sicherungssysteme nicht oder nur unzureichend auf nicht-lineare Erwerbsbiografien der Zukunft ausgerichtet sind. Eine zukunftstaugliche soziale Sicherung muss dem Anspruch gerecht werden, unter solchen gewandelten Bedingungen Schutz vor Armut zu gewährleisten: Auch für solche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren bisherige Tätigkeiten zunehmend durch weitere Digitalisierung und Automatisierung substituiert werden.
Die Komplexität der Anforderungen an eine gerechte Architektur der sozialen Sicherung wird also eher noch größer. Sie wissen, dass die konzeptuelle Spannbreite theoretisch möglicher Reformen weit ist. Sie beinhaltet ein strukturelles „Weiter so“, ebenso wie verschiedene Varianten eines Bürgergeldes, eines Grundeinkommens – aber auch stärker lebensphasen-orientierter Konten-Ansätze. Dabei empfiehlt sich eine vorurteilsfreie und genaue Sicht auch auf die Details – zumal es gelegentlich nicht nur um Detail- sondern um Systemfragen geht. Dafür steht geradezu beispielhaft das viel diskutierte finnische Modell eines Grundeinkommens, das ganz dezidiert ganz sicher kein „bedingungsloses“ Einkommen ist und sein soll. In Debatte und Bewertung all dieser Modelle und Ansätze spielen ökonomische (vor allem arbeitsmarktpolitische), soziale und finanzpolitische Aspekte eine Rolle. Zugleich spiegeln der stattfindende Diskurs und die divergierenden Bewertungen aber auch eine gesellschaftliche Wertedebatte wider – geht es doch um Ansprüche an ein angemessenes Sicherungsniveau und die Neu-Justierung solidarischer Ausgleichsmechanismen. Diese Fragen gilt es, in einer ernsthaften und gründlich geführten Debatte gemeinsam mit Akteuren der (Arbeitsmarkt-) Politik, der Gesellschaft und der Wissenschaft zu erörtern, zu gewichten und zu bewerten, um Schleswig-Holstein in der bundespolitische Debatte zu positionieren. Das hat Jamaika im Koalitionsvertrag vereinbart und das setzen wir um.“