Sinn und Zweck: Unabhängigkeit vom Auf und Ab der Meinungsschwankungen und des „Markt“-Erfolges…

…während der Legislaturperiode. Was hier für ein Mandat gilt, gälte im Falle eines BGE im Allgemeinen, zumindest solange es verteilbares Einkommen und eine entsprechende Leistungserstellung gäbe.

Wenn Vogel das so gesagt hat, wie es hier zitiert wird, fragt man sich unweigerlich, welche Vorstellung er davon hat, weshalb Bürger bereit sind, Verpflichtungen zu übernehmen – etwa nur weil sie etwas dafür erhalten? Und er als Abgeordneter – etwa weil er eine Diät dafür erhält? Dann wäre die Demokratie wirklich im Abstieg begriffen.

Sascha Liebermann