Mit #BGE würde sich jede Erwerbsarbeit lohnen.
— BGE Eisenach (@bge_esa) April 9, 2023
Folgt man der üblichen Auslegung, wie sie auch Hubertus Heil offensichtlich pflegt, dann würde Leistungsbereitschaft vor allem, wenn nicht gar ausschließlich, daran hängen, dass sie sich „lohnt“ (siehe dazu unsere Beiträge über „Anreize„). Sich zu lohnen beinhaltet hier in der Regel nicht, dass etwas Gelungenes dabei herauskommt, z. B. ein gutes Produkt, eine gute Dienstleistung oder Vergleichbares. Auch geht es nicht um die Sinnhaftigkeit, die eine Tätigkeit für jemanden hat. Meist geht es nur darum, mehr Geld zu verdienen als ohne Erwerbstätigkeit – insofern also solle es sich lohnen, sonst wäre Erwerbstätigkeit ja sinnlos muss man daraus wohl schließen. Wie rätselhaft muss es für die Anhänger des „Arbeit muss sich wieder lohnen“ sein, dass die sogenannten Aufstocker – genauer „Ergänzer oder erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ – einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die sich für sie in diesem Sinne nicht lohnt, müssten sie ja sonst nicht aufstocken – oder soll etwa das Aufstocken bzw. die Ergänzung der Lohn sein? Es zeigt sich schnell, dass hier etwas nicht stimmen kann wie auch bei vergleichbaren Diskussionen z. B. zum Ehegattensplitting.