Niemand mit Sozialhilfe/ ALG bekommt auch nur irgendwas geschenkt. Ist alles mit strikten Vorgaben und Sanktionen verbunden. Aber weil du einen kennst der einen kennt der nicht arbeiten will müssen natürlich alle Betroffenen Schmarotzer sein
himmelarschundzwirnverdammtnumoi
— Frau Sonnenschein☀️ (@danibrodesser) September 2, 2021
Kategorie: Arbeitslosengeld
„Sanktionsfrei“ hilft dabei, Widerspruch gegen ALG-Bescheide einzulegen
Und mit Hilfe unserer Plattform ist so ein Widerspruch auch noch kinderleicht in nur wenigen Minuten erstellt: https://t.co/tzCIYNVBUl und wir können #Sanktionen, danke unserer Hartzbreaker, auch noch aus unserem Solitopf ausgleichen – Yeeehaaaw! https://t.co/1hlQLocEGJ
— Sanktionsfrei (@sanktionsfrei) March 30, 2021
„Dies entspricht etwa 5 Euro für alle Mahlzeiten am Tag“…
…ein Beitrag auf den Nachdenkseiten über die bittere Realität derer, die von Hartz IV leben müssen.
„Mehr als jeder zweite Bezieher von Arbeitslosengeld erhält weniger als 1000 Euro“
Herr Butterwegge übernehmen Sie, denn das #BGE ist ja ungerecht. „Mehr als jeder zweite Bezieher von Arbeitslosengeld erhält weniger als 1.000 Euro“ https://t.co/gvnYHUvOoA #ots
— BGEjetzt (@Winters_Joachim) June 23, 2020
„6,33 Millionen Menschen leben von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen“…
„EuGH erklärt Sanktionen für EU-widrig: Menschenwürdige Existenz muss bedingungslos garantiert werden!“…
…meldet Aktive Arbeitslose Österreich und auch auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts hin.
Das Grundgesetz und Sanktionen – Peter Tauber deutet nur in eine Richtung, die andere wäre naheliegender: gar keine Sanktionen
Peter Tauber weist auf einen wichtigen Punkt hin, der allerdings zugleich die Widersprüchlichkeit des Urteils des Bundesverfassgungsgerichts deutlich macht. Die Menschenwürde ist eben doch verfügbar unter bestimmten Voraussetzungen. Tauber unterschlägt allerdings, dass das Grundgesetz laut Urteil keineswegs Sanktionen fordert oder nahelegt, lediglich verbietet es sie nicht. Der Gesetzgeber kann solche Instrumente also vorsehen, er muss aber nicht. Insofern ist Taubers Position zum Urteil nur eine Auslegung, die andere wäre, Sanktionen vollständig aufzugeben, das wäre in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz. Dann müsste allerdings das Erwerbsgebot aufgegeben werden, solange das nicht geschieht, ist die Forderung nach einer Abschaffung von Sanktionen illusionär. Ein „Garantiesicherung“, wie Robert Habeck sie vorgeschlagen hat, könnte eine Vorstufe zum Bedingungslosen Grundeinkommen sein. Es wäre allerdings einfacher, sich den Zwischenschritt zu sparen.
Siehe auch den Kommentar von Stefan Sell zur medialen Berichterstattung.
Sascha Liebermann
Eine berechtigte Frage…
Wir haben 15 Jahre gebraucht um festzustellen, dass einer der Eckpfeiler des #HartzIV-Systems grundgesetzwidrig ist. Bekommen alle Betroffenen und unrechtmäßig sanktionierten Menschen jetzt eigentlich nachträglich Geld? #Sanktionen https://t.co/WGJHNkhTuw
— (((Robert Meyer))) (@robert_mey) November 5, 2019
„Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig“…
…laut Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts. Hier ein Auszug:
„Der Gesetzgeber kann die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz binden, solche Leistungen also nur dann gewähren, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können. Er kann erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II auch zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit auferlegen, und darf die Verletzung solcher Pflichten sanktionieren, indem er vorübergehend staatliche Leistungen entzieht. Aufgrund der dadurch entstehenden außerordentlichen Belastung gelten hierfür allerdings strenge Anforderungen der Verhältnismäßigkeit; der sonst weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers ist hier beschränkt. Je länger die Regelungen in Kraft sind und der Gesetzgeber damit deren Wirkungen fundiert einschätzen kann, desto weniger darf er sich allein auf Annahmen stützen. Auch muss es den Betroffenen möglich sein, in zumutbarer Weise die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Leistung nach einer Minderung wieder zu erhalten.“
„6,46 Millionen Menschen leben von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen“…
…meldet O-Ton-Arbeitsmarkt.