…damit sind die Verpflichtungen von Leistungsbeziehern, deren Nicht-Befolgung zu Sanktionen führen kann, keineswegs beseitigt, wie verschiedene Webseiten aufklären, so z. B. „Bürgergeld. Verein für soziales Leben e.V.“ und „gegen-hartz.de“, siehe auch die Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Entscheidend wird für den Leistungsbezieher, was im Kooperationsplan vereinbart wird.