Was macht den Unterschied: was dabei herauskommt oder wie es herauskommt?

Gregory Mankiw, Professor of Economcs an der Harvard University, hat im Sommer 2016 einen Blogbeitrag zum „Universal Basic Income“ verfasst. Es geht darin zwar nicht um detaillierte Ausgestaltungsfragen, doch der Beitrag ist insofern interessant, als er zum einen den normativen Unterschied zwischen Negativer Einkommensteuer (siehe auch hier und hier) und Bedingungslosem Grundeinkommen unterschätzt, zum anderen, weil er auf die enorme Ablehnung hinweist, die einer nicht bedarfsgeprüften Leistung entgegenschlägt (siehe unten „smart people“).

Mankiw argumentiert wie folgt:

„Consider an economy in which average income is $50,000 but with much income inequality. To provide a social safety net, two possible policies are proposed.

A. A universal transfer of $10,000 to every person, financed by a 20-percent flat tax on income.

B. A means-tested transfer of $10,000. The full amount goes to someone without any income. The transfer is then phased out: You lose 20 cents of it for every dollar of income you earn. These transfers are financed by a tax of 20 percent on income above $50,000.

Which would you prefer?

I have seen smart people argue as follows: Policy A is crazy. Why should Bill Gates get a government transfer? He doesn’t need it, and we would need to raise taxes more to pay for it. Policy B is more progressive. It targets the transfer to those who really need it, and the transfer is financed by a smaller tax increase levied only on those with above-average incomes.

But here is the rub: The two policies are equivalent. If you look at the net payment (taxes less transfer), everyone is exactly the same under the two plans. The difference is only a matter of framing.“

Mankiw weist auf ein Phänomen hin, dass auch in der deutschen Grundeinkommensdiskussion anzutreffen ist. Götz W. Werner, die Brüder Aldi oder – früher – Joseph Ackermann, sie mussten als Beispiele dafür herhalten, wer alles ein BGE nicht bräuchte. Selbst gestandene Politiker, die viel Kritik am Umbau des Sozialstaats (Stichwort Agenda 2010) übten, wie der vor einigen Jahren verstorbene Otmar Schreiner (SPD), argumentierten so gegen das BGE (siehe hier, hier und hier). Sie vergaßen schlicht, dass diejenigen, denen sie ein BGE nicht zugestehen wollten, zugleich aber den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer in Anspruch nehmen konnten, ein Rechtsanspruch.

Was heißt es nun, dass der Unterschied zwischen beiden Bereitstellungsformen einer des „framing“ sei? Wie aus Mankiws abschließender Bemerkung ersichtlich ist, bezieht sich „framing“ nur auf die Frage „bedarfsgeprüft“ oder nicht, beide haben ja dasselbe „net payment“ als Ergebnis. Das ist richtig und dennoch übersieht er eines, dass es um den die normative Seite des Bereitstellungsmodus geht. Betrachtet man nur das Resultat der Sicherung eines Mindesteinkommens, fällt die normative Seite nicht ins Gewicht. Betrachtet man hingegen den Bereitstellungsmodus – tasächlich immer verfügbar in Absehung von anderen Einkommen (BGE) oder in Relation zu anderen Einkommen (Negative Einkommensteuer) und damit verrechnet – dann ist es eben doch ein großer Unterschied. Im ersten Fall wird das Erwerbsgebot als Norm aufgehoben, im zweiten Fall nicht. Weshalb hat es nun der erste Fall so schwer? Weil er dem Selbstverständnis heutiger Sozialpolitik das Wasser abgräbt. Das Universal Basic Income in der bedingungslosen Variante würde eben gerade verlangen, die Erwerbsnorm aufzugeben.

Sascha Liebermann