Darüber berichteten die Basler Zeitung wie auch die Neue Zürcher Zeitung in ihren Ausgaben online am 11. Oktober und verwiesen dabei auf den Bericht „Fiscal Monitor“ des Internationalen Währungsfonds. Im Bericht werden offenbar keine weiteren Ausführungen zur Gestaltung eines BGE gemacht, sodaß unklar bleibt, ob das BGE als Substitut für alle sozialstaatlichen Leistungen gedacht ist oder als Einkommenssicherung nach unten, über die hinaus es weiter bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen gäbe.