https://t.co/wOb9DQzIiD…@W_SK attestiert @CDU 2 Falschaussagen:
1. „Bürgergeld“ sei #Grundeinkommen – ist’s nicht, weil’s bedürftigkeitsgeprüft ist
2. mit #BGE sinke „Anreiz“ zum Erwerb – er stiege, weil Hinzuverdienst geringer besteuert wird als bei Hartz IV
— BGE Eisenach (@bge_esa) October 14, 2022
…treffend aufgespießt, der Hinzuverdienst ist eben ein Hinzuverdienst und wird nicht angerechnet, das ist die wirkliche Veränderung, wenn auch die Beweggründe, erwerbstätig zu sein doch viel breiter sind, als der „Anreiz“ es erscheinen lässt.
Sascha Liebermann