„Freiheit statt Vollbeschäftigung“ bei Twitter – Vielen Dank für die Unterstützung

Wir sind darauf aufmerksam gemacht worden, dass bei Twitter unsere Blogposts eingestellt werden. Für diese Unterstützung bedanken wir uns bei der unbekannten Autorin, dem unbekannten Autor. Wir würden uns freuen, wenn die- bzw. derjenige sich bei uns meldet oder zumindest kenntlich macht, dass nicht wir die Autoren der Kurznachrichten sind.

„Uninspiriert, mutlos, seltsam“ – Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses online

Susanne Wiest liegt nun die schriftliche Begründung vor, mittels derer der Petitionsausschusses empfahl, die Petition zum Grundeinkommen Ende Juni abzuschließen. Noch in letzter Minute versuchten einige Abgeordnete, eine Anhörung im Bundestag zu erreichen. Als das nicht gelang, gaben sie eine persönliche Erklärung ab. So wichtig dieser Versuch war, andere mit ins Boot zu holen, so sehr lässt er einen verwundert zurück. Weshalb wird erst im letzten Moment damit begonnen, Unterstützer zu gewinnen? Seit Anfang Juni war bekannt, wann die Bundestagssitzung statt finden wird. Sagt uns das etwas darüber, wie ernst oder nicht ernst das Thema genommen wird?

„Uninspiriert, mutlos, seltsam“ – so fasst Susanne Wiest ihre Eindrücke zur Beschlussempfehlung zusammen, wütend macht sie die Begründung (PDF der Beschlussempfehlung). Das ist nachvollziehbar, denn die Begründung versammelt eine Reihe von Vorurteilen, Illusionen über den heutigen Sozialstaat und vermeintliche Schwierigkeiten der Einführung eines BGE. Sie zeigt allerdings auch deutlich, wie wichtig gute und klärende Argumente für die Diskussion sind, denn die Ablehnung zeugt von widerstreitenden Gerechtigkeitsvorstellungen. Die damit verbundenen Einwände spiegeln insofern authentisch die öffentliche Diskussion wieder, niemanden, der mit ihr vertraut ist, werden die Einwände überraschen.

Es bedarf einer Solidargemeinschaft, die das BGE auch zu tragen bereit ist, und diese Solidargemeinschaft bildet sich als Gemeinschaft der Staatsbürger (siehe auch meinen Beitrag in diesem Band). Es zeigt sich in den Einwänden – ganz wie in der öffentlichen Diskussion -, dass genau dieser Zusammenhang im öffentlichen Bewusstsein wenig bis gar nicht verankert ist. Unser Selbstverständnis als Gemeinwesen ist eben, trotz aller bürgerschaftlichen Lebenszusammenhänge, kein bürgerschaftliches. Nur auf dieser Basis aber ist eine souveräne (nicht autarke) Gestaltung des gemeinschaftlichen Lebens möglich. An einer Stelle verweist die Beschlussempfehlung auf die Folgen der Einführung eines BGE angesichts der Verflechtung mit der Weltwirtschaft. Dies kann als Flucht vor Verantwortung gedeutet werden, denn auch heute stehen wir vor der Aufgabe, tragfähige Antworten auf Zuwanderung zu finden. Daran änderte sich durch ein BGE, nichts, es entsteht also kein neues Problem. Es lässt sich dieser Verweis auf die Weltwirtschaft ebenso als Selbstentmündigung lesen, weil er ängstlich auf die Anderen schielt, statt die Gestaltung des Gemeinwesens in die Hand zu nehmen.

Der immer wiederkehrende Verweis auf die Menschenrechte und die Menschenwürde, der sowohl in der Beschlussempfehlung als auch in der Grundeinkommensdebatte angeführt wird, ist im Verhältnis zum konkreten Zusammenleben abstrakt. Die Menschenrechte sind nur so lebendig und wirkungsvoll, wie sie in einem Gemeinwesen in alltägliche Lebensvollzüge integriert werden, wie sie gelebt werden. Die Menschenrechte werden erst durch ein Gemeinwesen wirkungsvoll, nicht ohne es. Dazu bedarf es eines politischen Gebildes als unabdingbarer Voraussetzung, der Nationalstaat mit der universalistisch definierten Staatsbürgerschaft ist genau ein solches. Das behagt einigen nicht, das Unbehagen ist aber nicht die Lösung, sondern das Problem. Wer souverän gestalten können will, kommt ohne den Nationalstaat nicht aus. Er ist nicht ein Missgeschick der Geschichte oder eine leider zu erduldende Unannehmlichkeit; er ist Inbegriff politischer Gemeinschaft und so Ausdruck davon, selbst gestalten zu können.

In der Empfehlung wird unter anderem mit der Einzelfallgerechtigkeit des heutigen Sozialstaats argumentiert und sie dem BGE gegenübergestellt. Das mag sich gegen den Petitionstext von damals richten, doch Frau Wiest hat über die Jahre – und deutlich genug in der Anhörung – ihre Position differenziert. Das BGE steht gar nicht gegen bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen, es stellt sie jedoch auf ein anderes Fundament und schafft Entlastung dort, wo heutige Bezieher tatsächlich nur Einkommensmangel haben und weiter nichts benötigen. Denn, wo eine Einkommenssicherung über den Bürgerstatus begründet wird, stellt sich auch die Bedürftigkeitsprüfung anders dar. Die stigmatisierenden Effekte des heutigen Systems würden aufgehoben, das kann als entscheidender Effekt gelten. Er resultiert aus der normativen Umwertung des Sozialstaats im Dienst der Bürger, d.h. nicht mehr Erwerbstätigkeit wird zum legitimierenden Grund für Einkommen, sondern Angehörigkeit. So rückt die Gemeinschaft der Bürger ins Zentrum.

Allerdings, das sollte nicht übersehen werden, zeigt sich in den Eigenheiten der Arbeitsagenturen und Jobcenter nicht bloß ein System, das auf Bedürftigkeitsprüfung setzt. Das gibt es in anderen Ländern auch und es geht durchaus anders dort zu. Die Eigenheiten, auf die Inge Hannemann aus ihrer Erfahrung als Arbeitsvermittlerin hingewiesen hat, sind ebenso Ausdruck eines Selbstverständnisses als Gemeinwesen, das die Bürger als Staatsbürger nicht achtet. So erklärt sich die teils übermäßig devote Haltung von Anspruchsberechtigten, teils die herablassende und bevormundende Haltung von Mitarbeitern. Wer immer weiß, was für den anderen gut ist, sieht ihn nicht.

Fehlen darf auch der Hinweis auf den Arbeitsanreiz in der Empfehlung nicht und ebenso die Vorstellung, Erwerbsarbeit sei ursächlich für gesellschaftlichen Reichtum. Ja, wer würde leugnen wollen, dass sie ihren Teil beiträgt? Doch sie als alleinige Grundlage zu sehen, übersieht eben alles jenseits der Erwerbsarbeit, ohne das wir nicht leben könnten (siehe hier und hier). Wieder einmal wird in der Empfehlung die Frage aufgeworfen, weshalb denn denjenigen, die es nicht brauchen, ein BGE bereitgestellt werden sollte? Fragen wir denn heute, weshalb dieselben Personen, die kein BGE erhalten sollen, heute den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer in Anspruch nehmen dürfen? Er leitet sich aus der Verpflichtung ab, ein Existenzminimum bereitzustellen (wie ALG II und andere Leistungen), in dem Fall hier: es unbesteuert zu lassen. Genau das ist der Anknüpfungspunkt für ein BGE – auch in dieser Hinsicht führt es nichts Neues ein, stellt es nur auf ein anderes Fundament.

Was nun, könnte man fragen? Frau Wiest hat aus der Art und Weise des Verfahrens Konsequenzen gezogen und erneut eine Petition eingereicht (siehe den Link oben). Die Beschlussempfehlung schickt sie an den Petitionsausschuss zurück. Was lassen sich für Lehren aus den Vorgängen zur Petition ziehen? Das Petitionsrecht ist defensiv, es bestärkt die abwartende Haltung der Bürger und kann durchaus Engagement unterlaufen. Solange die Bürger das BGE nicht zu ihrer Sache machen, wird es auch nicht kommen. Um dies zu erreichen, ist nötig, was den bisherigen Weg der Diskussion ermöglicht hat: öffentliche Debatte, sachlich, leidenschaftlich – aber nicht dogmatisch.

Sascha Liebermann

Gerichtstermin Inge Hannemann am 30. Juli

Inge Hannemann, von Ihrer Tätigkeit als Arbeitsvermittlerin suspendierte Mitarbeiterin des Jobcenter team.arbeit.hamburg, wehrt sich gegen die Entscheidung ihres Arbeitsgebers. Der nächste Verhandlungstermin ist am 30. Juli, um 12 Uhr, beim Arbeitsgericht Hamburg. Im Verfahren geht es auch darum, wie weit eine Arbeitsvermittlerin das Recht auf freie Meinungsäußerung ausüben darf.

Bedingungsloses Grundeinkommen und Mindestlohn – eine erneute Debatte auf grundeinkommen.de

Über den Stellenwert eines Mindestlohns, auch wenn ein Bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt wäre, wird immer wieder einmal diskutiert. Es handelt sich in der Tat um eine wichtige Frage, weil ein Mindestlohn in eine andere Richtung weist als ein BGE. Zwei Beiträge dazu finden sich auf der Website des Netzwerk Grundeinkommen, einer pro, einer contra.

Siehe dazu Beiträge von Sascha Liebermann:
Brückentechnologie und Umsetzungskonzepte – Türöffner oder Hindernisse?
Mindestlohn, Reichensteuer, Macht durch Geld – Grundeinkommen?

Begegnung der Bürger – ein Erfahrungsbericht vom Unterschriftensammeln in der Schweiz

In Deutschland wird die Frage nach einer Stärkung plebiszitärer Elemente, direktdemokratischer Verfahren, in jüngerer Zeit wieder mit mehr Interesse aufgenommen. Das begann schon im Sommer 2010, bevor die Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen in der Schweiz lanciert wurde. Doch von einem Durchbruch, einer Etablierung des Themas auch im Rahmen der Bundestagswahl kann keine Rede sein. Groß ist die Verwandtschaft zwischen Bedingungslosem Grundeinkommen und Direkter Demokratie (siehe unsere Kommentare hier und hier), wie groß möchte ich anhand meiner Erfahrungen veranschaulichen, die ich beim Sammeln von Stimmen in der Schweiz gemacht habe. Zwar konnte ich nur wenige Stunden teilnehmen, doch diese Erfahrung war eindrücklich, begeisternd und befremdend.

Das Befremdende sei zugleich erwähnt. Als Deutscher, der nicht in der Schweiz lebt, liegt es nahe sich zu fragen, ob man denn zum Sammeln legitimiert ist. Wer nicht stimmberechtigt ist, hat auch die Folgen der Abstimmung nicht zu tragen, er hat sie allenfalls zu erdulden. Das zeigt sich beim Sammeln sehr deutlich, denn es gilt, die Bürger für die Initiative zu gewinnen, dass also über die Einführung eines BGE abgestimmt werden kann. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ob jemand stimmberechtigt ist oder nicht, ist die erste Frage, die von Bedeutung ist. Nicht unbedingt für den Unterzeichner, der weiß es, aber für den Sammler. Außerdem gilt es, das Bedingungslose Grundeinkommen knapp zu erläutern oder Einwänden zumindest in Ansätzen zu begegnen. Da spielt die Binnenperspektive eine große Rolle, ein wenig über die Sozialwerke Bescheid zu wissen und die Diskussionen, die es darum gibt. Alltagssorgen sind beim Sammeln präsent, wenn um Unterschriften geworben wird und diese Sorgen sind nicht unabhängig von den Lebensverhältnissen und Selbstverständnissen in einem Land. Ich wurde nie gefragt, ob ich stimmberechtigt bin, obwohl ich sprachlich auffiel. Dennoch, vielleicht gerade deswegen, blieb die Grenze deutlich.

Wer Stimmen sammelt, muss auf andere zugehen, er will etwas von ihnen, ihre Unterstützung. Manchmal kamen andere auf uns zu, weil sie von der Volksinitiative gehört haben, meist aber war es nicht so. Auf andere zuzugehen, ganz gleich, wer einem entgegenkommt, verlangt, sich zu öffnen, Vorurteile fahren zu lassen. Denn, erreicht werden sollen ja alle Bürger, jeder könnte dafür sein und auch, wer dagegen ist, könnte sich noch anders entscheiden. Und alle Bürger sind aufgefordert, sich ein Urteil zur Sache zu bilden, denn die Gemeinschaft der Bürger muss die Entscheidung tragen, ganz gleich, wie sie ausgeht. Das unterscheidet das Unterschriftensammeln von denen auch in Deutschland verbreiteten Formen, die für bestimmte Zwecke oder Ziele durchgeführt werden, ohne dass es um ein praktisch folgenreiches Votum geht. Nun geht es zwar bislang erst noch darum, die Stimmen dafür zusammenzubekommen, damit es eine Volksabstimmung geben kann. Das Ziel aber ist klar: eine Abstimmung zu erwirken. Damit ist sofort das Wir derer, die stimmberechtigt sind, die vollgültige Bürger sind, virulent. Was hier theoretisch klingen mag, ist ganz praktisch gemeint und tritt einem mit ganzer Kraft entgegen. In jeder Begegnung, jedes „Haben Sie schon für die Volksinitiative unterschrieben?“ oder „Möchten Sie für die Volksinitiative unterschreiben?“ ist das Wir angesprochen und aufgerufen. Das Wir, aus dem der Sammler spricht, und das Wir derjenigen, die für Unterschriften gewonnen werden sollen.

Die Begegnung unter Gleichen in bestechender Einfachheit und Direktheit, das ist eine Erfahrung des Sammelns, die begeisternd war. Im Sammeln erweist sich, wie gelebte Demokratie aussehen kann, für jeden erfahrbar darin, angesprochen zu werden und Stellung beziehen zu müssen angesichts der Volksintiative. Es zeigte sich auch drastische Ablehnung. „Sicher nöd“ schallte es mir entgegen. Bestechend ist der klare Sinn für das Volk, die stimmberechtigten Bürger. Einer sagte mir, er sei skeptisch, sehe viele Nachteile, unterschrieb dann aber mit den Worten: Darüber solle das Volk entscheiden. Das ist gelebte Demokratie, dem Volk zuzutrauen, entscheiden zu können und ganz gleich bei welchem Ausgang, solange er nicht den Bestand der Demokratie selbst gefährdet, die Entscheidung zu tragen. Bei uns hingegen wird ja gerade dies manchmal gegen Volksabstimmungen vorgebracht, dass auch unangenehme Entscheidungen dabei herauskommen können. Gelebte Mündigkeit und gelebtes Vertrauen bei aller Vorherrschaft des Erwerbsideals auch in der Schweiz. Eine bestechende Erfahrung.

Sascha Liebermann

Ingrid Remmers (MdB, Die Linke) zum Umgang mit Petitionen

Die Rede von Ingrid Remmers legt zwar den Finger in eine Wunde, der, zugespitzt gesagt, doch noch immer vorherrschenden Geringschätzung der Bürger. Darüber sollte aber nicht vergessen werden, dass diese Geringschätzung auch eine der Bürger durch sich selbst ist, hätten wir sonst längst andere Verfahren. Der Appell, der hier an die Abgeordneten gerichtet wird, müsste sich an uns Bürger richten, denn wer, wenn nicht wir, müsste darauf drängen, mehr Gehör zu erlangen. Zwar trifft es nicht zu, wie häufig zu hören, dass wir jenseits von Wahlen keinen Einfluss hätten – Demonstrationen gegen Stuttgart 21 beweisen das Gegenteil -, sie müssen nur genutzt werden. Volksabstimmungen allerdings bewirken etwas ganz anderes, sie machen Demokratie und Verantwortung der Bürger auf einfache Weise erfahrbar. Sie würden womöglich auf einen Schlag den „Markt“ der Umfrageindustrie einbrechen lassen, die in öffentlichen Debatten so häufig wie bare Münze herangezogen werden. Auch würden die vielen intellektuellen Berater, die sich im Politikbetrieb tummeln an Bedeutung verlieren, wenn die Bürger sich deutlich direkt artikulieren können. Volksabstimmungen als Votum der Bürger verschaffen Klarheit, eine Klarheit, die keine Umfrage nur annähernd erreichen kann, weil sie eben bloß eine Umfrage ist.

Damit es so weit kommt, damit wir uns zur Einführung von Volksabstimmungen als selbstverständlichem Instrument, entscheiden, müssten wir neben der Geringschätzung der Bürger noch etwas anderes aufgeben: Wahlergebnissen nur dann zuzustimmen, wenn sie den eigenen Ansichten entsprechen.

Sascha Liebermann