Wissenschaft, Wissenschaftsbetrieb und Alternativen

Siehe dazu unseren früheren Beiträge zu Wissenschaft und BGE hier, hier und hier.

Zur Lage der Wissenschaft und der Diskussion um Reformen:

„Zum Selbstverständnis der Soziologie als Wissenschaft“

„Technokratisierung durch Selbstentmachtung: Anmerkungen zum Versagen der wissenschaftlichen Profession und eine alternative Antwort auf die Probleme der Hochschule heute

„Unterstützung durch Überanpassung. Wer trägt die Verantwortung für fehlgeschlagene Hochschulreformen?“

„Autonomie und Verantwortung im Studium. Zur Diskussion über Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen und ihre Aufhebung“

Sascha Liebermann

Nicht als Gegenentwurf, aber als Alternative,…

…denn der Wissenschaftsbetrieb folgt nicht der Sache um ihrer selbst willen, was seine Aufgabe wäre und wofür er alimentiert wird, sondern in ihm werden etliche sachfremde Ziele nicht nur übergestülpt, sie werden auch von innen, durch die dort Verantwortlichen errichtet. Ein BGE böte zumindest die Möglichkeit, von diesem Betrieb nicht abhängig zu sein.

Sascha Liebermann

„…verallgemeinerungsfähiges Wissen“ und Werturteil – zwei Paar Schuh…

…darauf weist Michael Sienhold zurecht hin, denn wissenschaftliche Auseinandersetzungen sollten anderen Regeln folgen als politische. In letzteren geht es um die Frage, ob etwas für richtig gehalten wird oder nicht, in ersteren hingegen, welche allgemeinen Schlussfolgerungen sich aus der Analyse von Datenmaterial ergeben bezüglich eines zu erklärenden Zusammenhangs.

Das soll keineswegs heißen, dass politische Entscheidungen vorliegendes Wissen über für sie relevante Zusammenhänge links liegen lassen können. Doch die Entscheidung, welche Möglichkeit angesichts eines zu lösenden Problems konkret ergriffen wird, folgt aus dem „verallgemeinerungsfähigen“ Wissen nicht, sie bedarf eines Werturteils. Wissenschaft ist nicht dasselbe wie Politikberatung, die Vorschläge macht oder Empfehlungen ausspricht.

Die hier entscheidende Frage ist also vergleichbar der historisch einst grundsätzlichen Frage danach, ob denn eine demokratisch legitimierte Herrschaft eingeführt werden soll oder nicht. Der einzige Unterschied ist, die Demokratie haben wir schon, das in ihr enthaltene Autonomiegebot ebenso (Würde des Menschen, alle Staatsgewalt geht vom Volke aus). Eines hingegen fehlt noch: eine diesen Grundfesten entsprechende Existenzsicherung, die vorbehaltlos, ohne jegliche sanktionierbare Verpflichtung bereitsteht. Bislang gilt lediglich, dass die Existenz gesichert sein soll, aber mit Auflagen.

Sascha Liebermann

Wissenschaft ohne „Betrieb“, aber mit Bedingungslosem Grundeinkommen

Ohne die genauere Situation zu kennen, auf die Hedwig Richter hier Bezug nimmt – es kann in der Tat möglich sein, dass sich jemand bewusst für eine halbe Stelle entscheidet, obwohl das bei den erwähnten Zielen ziemlich ambitioniert bis unrealistisch erscheint – erkennt man an solchen Konstellationen gut, welche Folgen es hat, auf den Wissenschafts-„Betrieb“ angewiesen zu sein, um nicht nur forschen, sondern darüber auch ein Einkommen erzielen zu können. Abgesehen von der Diskussion um den hohen Anteil befristeter Stellen im deutschen Wissenschaftssystem stellt sich die Frage, wie es denn möglich sein könnte, zu forschen, ohne auf eine solche Stelle angewiesen zu sein. Auch da spielt, zumindest für die Frage der Einkommenssicherung, ein Bedingungsloses Grundeinkommen eine große Rolle (siehe hier).

Sascha Liebermann

Gute Anmerkungen,…

…es ist eben ein Unterschied, ob man in einer wissenschaftlichen Studie etwas nachweisen kann oder ob man sich aufgrund einer spezifischen Gerechtigkeitsvorstellung für oder gegen etwas entscheidet. Letzteres kann und muss häufig gerade ohne Studienlage geschehen durch Abwägen und letztlich Werturteile, wenn Entscheidungen nötig sind, Studien aber nicht vorliegen. Hilfreich für die Entscheidungsfindung ist dann eine öffentliche und parlamentarische Auseinandersetzung. Wenn aber Studien vorliegen, die grundlegende Einsichten bieten, sollten sie herangezogen werden. Was die Studie von Sanktionsfrei, so wie sie präsentiert wurde, an Einsichten bietet, ist vor mehr als zwanzig Jahren schon in einer Untersuchung über das „Theorem der Armutsfalle“ herausgefunden worden. Nicht muss gezeigt werden, dass Individuen dem „Armutsfallentheorem“ nicht entsprechen, es muss gezeigt werden, dass sie ihm tatsächlich folgen. Das ist aber nicht der Fall. Daraus folgt, dass entscheidende Annahmen, mit denen Sanktionen begründet werden, nicht haltbar sind. Daran ändert sich auch nichts, wenn Studien zeigen, dass Sanktionen doch auch zur Aufnahme von Erwerbstätigkeit führen können. Denn in dieser Setzung eines Zieles, wird darüber hinweggegangen, dass es viele gute Gründe geben kann, eine Erwerbstätigkeit nicht aufzunehmen, weil sie mit anderen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten kollidieren würde. Es kann unvernünftige Gründe geben, die zu einer Erwerbsaufnahme führen. Der Umstand, dass sie geschieht, besagt nichts.

Nur wenn Erwerbsteilnahme als Ziel gesetzt wird, ist eine durch Sanktionen herbeigeführte „Eingliederung“ ein „Erfolg“, aber einer um den Preis dessen, das praktisch vernünftige Abwägen aus der Perspektive des Einzelnen durch Sanktionsbewehrung zu unterlaufen.

Sascha Liebermann

Wissenschaft oder Ideologie? Der Vorwurf der Ideologie ist schnell zur Hand…

…, wird aber an nichts argumentativ festgemacht. Außerdem ist ausdrücklich von Thesen die Rede, die zur Diskussion gestellt werden, auch das gehört zum wissenschaftlichen Arbeiten. Ein BGE mag einem nicht gefallen, das ist eine Werthaltung, aber keine Kritik, die bedarf der Argumente.

Wer, was er nicht will oder für richtig hält, als Ideologie bezeichnet, sieht nicht mehr über den eigenen Tellerrand hinaus.

Sascha Liebermann

Bedingungsloses Grundeinkommen und das Wissenschaftssystem

Siehe dazu unseren früheren Beiträge zu Wissenschaft und BGE hier, hier und hier.

Dass sich in den „Bologna“-Reformen auch der Geist von Misstrauen, Kontrolle und Beaufsichtigung zum Ausdruck gebracht hat, sollte nicht übersehen werden. Das gilt nicht nur für die Befristungspraxis, es gilt auch für die Studiengangsstrukturen.

„Zum Selbstverständnis der Soziologie als Wissenschaft“

„Technokratisierung durch Selbstentmachtung: Anmerkungen zum Versagen der wissenschaftlichen Profession und eine alternative Antwort auf die Probleme der Hochschule heute

„Unterstützung durch Überanpassung. Wer trägt die Verantwortung für fehlgeschlagene Hochschulreformen?“

„Autonomie und Verantwortung im Studium. Zur Diskussion über Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen und ihre Aufhebung“

Sascha Liebermann

Wahrheitsfindung und Willensbildung sind zwei verschiedene Dinge…

…, was Philip Kovce am Ende seines Beitrags so zusammenfasst:

„Daraus folgt, dass wir den wissenschaftlichen Geist der Wahrheitsfindung sowie den politischen Geist der Willensbildung klar und deutlich voneinander unterscheiden müssen. Für das Grundeinkommen bedeutet das, dass wir es zwar nach allen Regeln der Kunst drehen und wenden, aber weder testen noch simulieren können. Der politische Akt seiner Einführung lässt sich nicht vorwegnehmen. Das ist gewiss keine schlechte, sondern eine gute Nachricht, kündet sie doch von der Praxis bürgerlicher Selbstverständigung als einer Praxis der Freiheit.“

Wahrheitsfindung und Willensbildung sind zwei verschiedene Dinge… weiterlesen

Schiefer Gegensatz?

Unbestritten, Einkommen ist notwendig, um ein Auskommen zu haben. Die Frage ist, gibt es eine Alternative dazu, erwerbstätig eingebunden Wissenschaft betreiben zu müssen, weil es ohne das kaum möglich ist? Hier kommt das Bedingungslose Grundeinkommen ins Spiel. Es eröffnet für diejenigen, die es nicht in den „Betrieb“ schaffen, weil die Hoffnung darauf, einem Lotteriegewinn gleichkommt, die Möglichkeit, weiter zu forschen (sofern weitere Bedingungen erfüllt sind). Der Gegensatz ist schief und stellt nur heute einen dar, da es diese Alternative nicht gibt. Denn nicht im Wissenschaftssystem zu sein, entlastet auch von Irrsinnigkeiten, die es dort gibt.

Siehe dazu hier mit weiterführenden Links.

Sascha Liebermann