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Freiheit statt Vollbeschäftigung

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> Freiheit statt Vollbeschäftigung: Mitteilungen

„So viel Geld haben Hartz-IV-Empfänger zum Leben“…

…darüber informiert Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung. Vergleichen Sie diese Leistungen einmal mit der Pfändungsfreigrenze für Erwerbseinkommen von 1139,99 €. Woher rührt die Differenz? Von der Annahme, dass es aus „Anreizgründen“ eines Lohnabstandsgebots bedürfe?
Stichwort Armuts- bzw. Arbeitslosigkeitsfalle – siehe dazu die Studien von Georg Vobruba und Kollegen:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

Veröffentlicht am 15. März 201816. März 2018Autor Sascha LiebermannKategorien Arbeitslosengeld II, Hartz IV, Pfändungsfreigrenze, Süddeutsche Zeitung, Thomas Öchsner

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