Zum Inhalt springen
Freiheit statt Vollbeschäftigung

Freiheit statt Vollbeschäftigung

Ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle Bürger

  • Netz bGE folgen
  • Thesen
  • Mitteilungen
  • Termine
  • Häufig gestellte Fragen
  • Texte und Literatur
  • Presse/ Publikationen
  • Filme, Videos, Podcasts
  • Finanzierung
  • Aktionen
  • Banner für Ihre Website
  • Externe Links
  • Wer wir sind
  • Unterstützen
  • E-Mail an die Initiative

Newsletter abonnieren

Ältere Beiträge

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

> Freiheit statt Vollbeschäftigung: Mitteilungen

[:de]“So viel Geld haben Hartz-IV-Empfänger zum Leben“…[:]

[:de]…darüber informiert Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung. Vergleichen Sie diese Leistungen einmal mit der Pfändungsfreigrenze für Erwerbseinkommen von 1139,99 €. Woher rührt die Differenz? Von der Annahme, dass es aus „Anreizgründen“ eines Lohnabstandsgebots bedürfe?
Stichwort Armuts- bzw. Arbeitslosigkeitsfalle – siehe dazu die Studien von Georg Vobruba und Kollegen:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)[:]

Veröffentlicht am 15. März 201816. März 2018Autor Sascha LiebermannKategorien Arbeitslosengeld II, Hartz IV, Pfändungsfreigrenze, Süddeutsche Zeitung, Thomas Öchsner

Beitragsnavigation

Vorheriger Vorheriger Beitrag: [:de]Befürworter wider Willen? – Jens Spahn zum Grundeinkommen[:]
Nächster Nächster Beitrag: [:de]Von den einen, die für die anderen bezahlen… oder: zur unscharfen Bestimmung von Armut[:]
Datenschutzerklärung Stolz präsentiert von WordPress