„So viel Geld haben Hartz-IV-Empfänger zum Leben“…

…darüber informiert Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung. Vergleichen Sie diese Leistungen einmal mit der Pfändungsfreigrenze für Erwerbseinkommen von 1139,99 €. Woher rührt die Differenz? Von der Annahme, dass es aus „Anreizgründen“ eines Lohnabstandsgebots bedürfe?
Stichwort Armuts- bzw. Arbeitslosigkeitsfalle – siehe dazu die Studien von Georg Vobruba und Kollegen:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

„In den Fängen von Hartz IV“…

…ein Beitrag von Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung über das „Bürokratiemonster“ und falsche „Anreize“. Der Beitrag mündet dann in hierein:

„Die Devise für die nächste Bundesregierung muss also sein: Handeln – statt über Hartz IV zu lamentieren. Nötig ist ein staatlich geförderter sozialer Arbeitsmarkt für diejenigen, die auf dem regulären Jobmarkt nichts mehr bekommen. Es ist besser, eine Arbeit statt Hartz IV zu bezahlen, sagt auch der frühere Chef der Bundesagentur, Frank-Jürgen Weise. Dies gilt vor allem für Eltern: Kinder brauchen Vorbilder und Eltern, die arbeiten gehen, damit sich Hartz IV nicht vererbt.“

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