…darüber schreibt Volker Tietz auf focus. Am Ende findet sich die brisante Schlussfolgerung in aller Deutlichkeit:
„Dem Urteil zu den Hartz-IV-Sanktionen kommt damit Signalwirkung zu. Werden diese verboten, entfällt der Gestaltungsspielraum bei Mitarbeitern im Jobcenter. Das macht die Verfahren gerechter. Aber ein derartiges Urteil wirft ein neues Problem auf: Sanktionen sind ein Druckmittel, um auf das Einhalten der Regeln zu drängen.
Und ohne Druck wird es noch mehr auf den guten Willen der Betroffenen ankommen, ihre missliche Lage beenden zu wollen. Das ist bedenklich, denn: Wer pünktlich und regelmäßig den Einladungen vom Jobcenter folgt und bereit ist, Arbeit zu finden, darf nicht gleichgestellt werden mit denjenigen, die das System ausnutzen. Ansonsten ist ein Urteil zum Verbot von Sanktionen der erste Schritt zum bedingungslosen Grundeinkommen.“
Weil es also solche gibt, die mit den Leistungen und Verpflichtungen nicht wie gewünscht umgehen, muss die Sanktionsdrohung allgemein beibehalten werden.
Es ginge auch anders herum. Weil es um Ausnahmen geht, hinter deren Verhalten plausible Zusammenhänge stehen, ist es weltfremd, allen Leistungsbeziehern mit Sanktionen zu drohen – was ein Gesetz als Gesetz eben tut. Diejenigen, die partout nicht beitragen wollen, tragen nicht bei. Und was wäre von ihrem Beitrag zu erwarten, wenn sie ihn nicht leisten wollten? Mehr Realitätssinn statt Abstrafungspädagogik wäre einer Demokratie gemäß, der es nicht darum gehen kann, ihre Bürger zu erziehen, sondern Lebensbedingungen zu gestalten, die allen Bürgern und dem Gemeinwesen selbst in der Regel weiterhelfen. Denn von den Bürger lebt die Demokratie.
Sascha Liebermann