„Der Grundgedanke des Projektes ist die Freiwilligkeit“ – inwiefern ist das beim „solidarischen Grundeinkommen“ der Fall…

…diese Frage wirft ein Interview mit Jürgen Schupp vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) auf, dass anlässlich des Projektstarts auf Zeit Online veröffentlicht wurde. Schupp stellt differenziert das Vorhaben in Berlin dar und weist auf Eigenheiten im Unterschied zu früher eingerichteten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder 1-Euro-Jobs hin. An einer Stelle irritiert, dass er die Frewilligkeit der Teilnahme am Projekt heraushebt:

„Schupp: Der erste Schritt wird sein, die Akzeptanz zu prüfen. Bewirbt sich überhaupt jemand? Der Grundgedanke des Projektes ist die Freiwilligkeit. Langzeitarbeitslose können sich auch dafür entscheiden, weiter Hartz IV zu bekommen. Im weiteren Verlauf wird evaluiert, ob der Job den Beteiligten Stabilität gibt und ermöglicht, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Wie genau das geprüft werden wird, ist derzeit noch unklar. Ein Beirat soll das Pilotprojekt und die Auswahl weiterer Einsatzfelder begleiten.“

Welche Alternative ist es zwischen einer sanktionsbewehrten Leistung (Hartz IV) und einer sanktionsbefreiten (solidarisches Grundeinkommen) wählen zu können, welcher Art ist diese Freiwilligkeit? Sicher, freiwillig ist die Teilnahme am solidarischen Grundeinkommen insofern, als sie nicht verpflichtend ist. Wenn ein Leistungsbezieher durch die Teilnahme der Sanktionsbewehrung ausweichen kann, ist die „Freiwilligkeit“ aber ein Ausweichmanöver, ein nachvollziehbares. Dass dieses Ausweichmanöver entlastend sein kann, steht außer Frage, doch eine wirkliche Wahl zwischen Alternativen ist das nicht.

Sascha Liebermann