„Eine Billion für’s Nichtstun“…

…, wenn so ein sachorientierter Titel aussieht, dann ist von Kolja Rudzios Beitrag auf Zeit Online über die Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) nicht viel zu erwarten. Vielleicht ist der Beitrag aber auch besser als der Titel. Derselbe Autor hat schon zu Beginn der jüngeren Grundeinkommensdebatte seine Einschätzung deutlich gemacht, an der sich trotz intensiver Diskussion wenig geändert zu haben scheint.

Wir lassen den vermeintlich witzigen Auftakt aus, der eine sachliche Auseinandersetzung nicht erwarten lässt, dann aber vom Autor selbst gegen den Strich gebürstet wird. Die Studie wird vorgestellt, die eine Finanzierbarkeit ermittelt zu haben beansprucht, „auch wenn andere Experten das bezweifeln“, wie Rudzio schreibt. Ja, bezweifeln kann man viel, wissenschaftlich ist das nicht relevant, solange es nicht mit konkreten Argumenten unterlegt wird.

Rudzio schreibt dann:

„Eine mögliche Variante für das realistische Grundeinkommen sieht nach den Angaben des Vereins so aus: Jeder Erwachsene erhält 1.200 Euro im Monat, für jedes Kind gibt es 600 Euro. Zugleich wird die Einkommensteuer deutlich erhöht, der Steuersatz beträgt für Einkommen jeder Höhe einheitlich („Flat Tax“) 50 Prozent. Außerdem werden entlastende Regelungen wie etwa der Grundfreibetrag, die Kinderfreibeträge oder die Anrechnung von Werbungskosten abgeschafft. Zusätzlich werden eine Vermögenssteuer und eine hohe CO₂-Steuer (200 Euro pro Tonne) erhoben. Zudem müssten etliche Sozialleistungen wie Elterngeld, Kindergeld, Bafög oder der Unterhaltsvorschuss gestrichen werden. Obwohl das alles nach einer Belastungsorgie klingt, hätten nach der DIW-Modellrechnung im Ergebnis 83 Prozent der Bevölkerung mehr Geld als heute zur Verfügung, nur 10 Prozent wären finanziell schlechter gestellt. Und die Zahl der armutsgefährdeten Menschen würde von 13 auf 4 Millionen sinken.“

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„Bürgergeld statt Hartz IV: Was sich Langzeitarbeitslose von der geplanten Reform erhoffen“…

….darum geht es in einem Teil des DIW-Wochenberichts 31/22. Berichtet wird unter anderem über eine standardisierte Befragung von Langzeitarbeitslosen und deren Einschätzung des Reformvorhabens, in der Grafik wird das Ergebnis dargestellt. Interessant sind die Ergebnisse bezüglich der Vorstellung darüber, wie das System ausgenutzt werde und die Einstellung zur Abschaffung von Sanktionen. Dass gerade Leistungsbezieher sich nicht rundweg gegen Sanktionen aussprechen mag manchen überraschen, der ein verklärtes Bild davon hat, wie diejenigen ein Sozialstaatsgefüge betrachten, die davon betroffen sind. Fachlich betrachtet ist das Ergebnis gar nicht überraschend. Was eine solche Befragung aufgrund ihrer methodischen Grenzen nicht freilegen kann, ist die konkrete Haltung der Befragten zu diesem Komplex, die Widersprüchlichkeit ihrer Auskünfte und die viel weniger klare Abgrenzung in den Haltungen zu verschiedenen Fragen. Um das zutage zu fördern wären nicht-standardisierte Forschungsgespräche hingegen sehr geeignet (offene Interviews), die dann detailliert ausgewertet werden müssen (zur Diskussion dazu siehe z. B. hierhierhier und hier).

Sascha Liebermann

Das Menschenbild des Grundeinkommens ist keine Zukunftsmusik – Sozialstaat und Demokratie im Widerspruch

In einem Interview mit Jürgen Schupp auf der Plattform Xing werden etliche Fragen rund um ein Grundeinkommen gestellt, die Antworten geben Einblick in den Stand der Diskussion und darein, wie Jürgen Schupp die Aussichten für eine Einführung einschätzt. Zwei Stellen seien hier kommentiert. Gleich zu Beginn geht es um die Frage, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, in der Pandemie ein BGE einzuführen, statt die vielen nicht zielgenauen Hilfsmaßnahmen zu ergreifen. Schupp antwortet darauf:

„Jürgen Schupp: Es ist komplex, ein Grundeinkommen blitzartig zu verzahnen mit unseren bestehenden Leistungen der sozialen Sicherung und auch der Besteuerung. Außerdem wissen wir noch zu wenig über die Makroeffekte, die ein Grundeinkommen auslösen würde. Dazu brauchen wir eine grundlegende Debatte innerhalb der Wissenschaft und auch entsprechende empirische Studien. Was macht es mit den Preisen, wenn den Einwohnerinnen und Einwohnern einer ganzen Kommune ein Grundeinkommen gezahlt wird? Hilft es gegen Armut? Zieht es Menschen aus anderen Orten an? Was passiert mit den Löhnen? Diese Fragen müssen wir zuerst klären.“

So treffend hier die Komplexität des Zusammenwirkens herausgestellt wird und wir in der Tat tatsächliche Auswirkungen nicht kennen, können wir doch sagen, was ein BGE strukturell veränderte, welche Handlungsmöglichkeiten es schüfe, welche normativen Umwertungen es vornähme. Die Frage, zu welchen Auswirkungen das führt, hängt ganz wesentlich davon ab, wie die Bürger auf der Basis dieser Handlungsmöglichkeiten tatsächlich handeln. Genau das aber lässt sich nicht simulieren bzw. nur im Sinne einer Scheingewissheit (siehe dazu hier und hier, zum Pilotprojekt auch hier). Nun ist das nicht nur hier der Fall, es gilt ganz allgemein für Veränderungen, das sehen wir in der Pandemie lediglich ganz besonders deutlich und es ist ein Signum allen Entscheidens, das der Ausgang offen ist.

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„Bedingungsarme Grundsicherung verlängern statt befristetes Krisengrundeinkommen für alle“…

…dafür plädiert Jürgen Schupp in einer Stellungnahme auf Seiten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Er schreibt:

„Die befristete Aussetzung von Sanktionen, die vereinfachte Vermögensprüfung und auch die Erstattung der Wohnkosten sollten also vielmehr genutzt werden, diese Leistungen auch neuen Gruppen wie Solo-Selbständigen, Kulturschaffenden oder Honorarkräften zu öffnen – und zwar mit einer Kultur von mehr Vertrauen seitens der Behörden. Die Klärung der Debatte, ob ein solches bedingungsärmeres System der sozialen Sicherung auch längerfristig die überlegene Alternative zu garantistischen Grundeinkommensmodellen darstellt, sollte auf die Zeit nach der Corona-Krise vertagt werden, wenn auch Fragen eines möglichen Missbrauchs der bestehenden Regelungen empirisch beantwortet werden können. Auf der Tagesordnung sollte das Thema Grundeinkommen auf jeden Fall bleiben.“

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„Pilotprojekt Grundeinkommen“ – Einsichten und Aussichten

Zum zweiten Mal schon hat der Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens in diesem Jahr erhebliche mediale Aufmerksamkeit gefunden. Als aufgrund der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus im Frühjahr Kontaktbeschränkungen erlassen wurden, in deren Folge Einkommen für viele Bürgerinnen und Bürger wegbrachen und sich die Frage stellte, wie dem begegnet werden könnte, wurde das BGE medial aufgegriffen. Auch gab es Petitionen auf verschiedenen Wegen, die zumindest für die Zeit der Krise eine Art Grundeinkommen vorschlugen. Im vergangenen August wiederum war der Anlass ein anderer. Michael Bohmeyer, Gründer des Berliner Vereins „Mein Grundeinkommen“, kündigte unter dem Motto „Wir wollen es wissen“ in einer Pressekonferenz an, ein Pilotprojekt zum Grundeinkommen durchführen zu wollen. An seiner Seite waren zwei Wissenschaftler, die die wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens erläuterten und das Studiendesign vorstellten. An Superlativen bei der Vorstellung der Studie wurde nicht gespart, wie jüngst auch Manuel Franzmann konstatiert hat, allerdings ist der Verein Mein Grundeinkommen bislang schon nicht durch sachliche Berichte über seine Aktionen aufgefallen, obwohl diese ja durchaus spektakulär waren. Welcher Verein kann schon von sich sagen, dass er monatlich über 600 000 Euro per Spenden einsammelt? Besonders irritierend ist das Auftreten, da es sich um ein Forschungsprojekt handelt, die Offenheit des Ergebnisses zwar hervorgehoben wurde, zugleich aber der Verein seinen Erfolg angesichts bisheriger Gewinner eines Grundeinkommens und ihrer Erfahrungen stets herausstellte. Das soll nun keinesfalls gegen die Durchführung des Projekts sprechen und auch die Seriosität der involvierten Wissenschaftler nicht in Frage stellen, ist aber zumindest eine irritierende Ausgangskonstellation, auch wenn in das Wissenschaftssystem schon von längerer Zeit selbst eine gewisse Marketinghaltung Einzug gehalten hat. Jürgen Schupp, der an der FU-Berlin Professor für Empirische Sozialforschung und zugleich Senior Research Fellow am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ist, war nicht nur in der Pressekonferenz dabei, er bezog danach mehrfach in den Medien Stellung und hat damit eine besondere Position inne. Das DIW kündigte ebenfalls in einer Pressemitteilung das Vorhaben an und der Präsident des DIW, Marcel Fratzscher, begleitete die Ankündigung mit einer Stellungnahme, in der er – der sich bislang stets gegen ein BGE ausgesprochen hatte – die Erprobung befürwortete. Dass es nun zu einem solchen Pilotprojekt überhaupt kommen konnte, verdankt sich der jahrelangen, beharrlich geführten öffentlichen Diskussion, die medial leider häufig nicht angemessen differenziert dargestellt wird.

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Deutliche Kritik an Projektdesign, Forschungmethode und „Selbstmarketing“ des Pilotprojektes

Siehe unsere Kommentare zu Feldexperimenten hier. Franzmann kommt auch auf andere Möglichkeiten der Erforschung möglicher Auswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens zu sprechen und bezieht sich hier auf fallrekonstruktive Verfahren.