Da in jüngerer Zeit der Vorschlag einer Jobgarantie wieder mehr Aufmerksamkeit erhält und über Unterschiede zwischen Bedingungslosem Grundeinkommen und Jobgarantie deswegen auch diskutiert wird, ist es wichtig die Frage zu beantworten, wie es denn nun um diejenigen steht, die eine Jobgarantie nicht in Anspruch nehmen. Was erfährt man dazu? In bisherigen Veröffentlichungen war nicht viel zu erfahren außer einer Sympathie für die Abschaffung von Sanktionen oder gar einer bedingungslosen Grundsicherung. In neues deutschland äußerte sich jüngst Maurice Höfgen zur Jobgarantie. Was findet sich darin zur hier interessierenden Frage:
„Der gezahlte Lohn [der Jobgarantie-Angebote, SL] würde zum effektiven Mindestlohn werden. »Effektiv« ist er deshalb, weil der derzeitige Mindestlohn nur für Beschäftigte gilt. Wer Arbeit sucht und Arbeitslosengeld erhält, landet häufig darunter. Dazu wird das Kräfteungleichgewicht zwischen Kapital und Arbeit zugunsten der Arbeit korrigiert. Die Arbeitsbedingungen in der Jobgarantie werden zur Untergrenze an akzeptablen Arbeitsbedingungen und üben so Druck auf den Privatsektor aus. Die Jobgarantie ist ein universelles Angebot und keine Verpflichtung. Idealerweise sollte sie mit der Abkehr des Hartz-IV-Regimes kombiniert werden. Dazu ist sie kein Ersatz für vernünftige Lohn-, Industrie-, und Fiskalpolitik oder eine Regulierung des Arbeitsmarktes.“
Was heißt „Abkehr“ vom „Hartz-IV-Regime“?
Eine liberalere Form der Grundsicherung heutigen Zuschnitts ist möglich, das ist unbestritten, die Bezugsbedingungen, dazugehörige Sanktionen usw. – all das kann anders gefasst werden. Selbst ein Verzicht auf Sanktionen wäre denkbar wie bei der Garantiesicherung von Bündnis 90/ Die Grünen, die nur noch eine Bedürftigkeitsprüfung vorsieht. Doch was bliebe dadurch erhalten? Die normative Vorrangigkeit von Erwerbstätigkeit, weil die Garantiesicherung nicht immer und unabhängig von Bedürftigkeit bereitstünde. Es ist aber genau dieser normative Vorrang, der stigmatisierend auf andere Tätigkeiten wirkt, weil er sie für nachrangig erklärt. Wer das ändern will, kommt um ein Bedingungsloses Grundeinkommen nicht herum, für das er sich nicht erklären muss.
Sascha Liebermann