…nicht aber Haushalte mit niedrigen Einkommen, für die der Eigenanteil von 60% immer noch zu hoch ist. Dienen soll das ganze unter anderem dazu, „Massenarbeitslosigkeit“ vorzubeugen (siehe hier und hier). Abgesehen davon ist der Blick auf Haushalt und Sorge interessant, der sich hiermit auftut, denn Heils Vorschlag führt zu einer Vererwerbstätigung von Sorgetätigkeiten, die zugleich Gemeinschaftserfahrung ermöglichen. Sorgetätigkeiten werden als wegzuorganisierender Aufwand betrachtet, der an andere übertragen werden könne. Keine Beachtung findet – so zumindest in den Äußerungen, die ich auffinden konnte -, dass Sorgetätigkeiten Gemeinschaftserfahrungen sind, Hinwendung zum Anderen als ganzer Person bedeuten, für den man da ist und zu dem man in einer konkreten Beziehung steht, deren Grenze nicht ein Vertragsverhältnis ist. „Alltagshelfer“ verschaffen nicht mehr „Zeitsouveränität“, sie fügen sich nur zugunsten von Erwerbstätigkeit in das Spannungsverhältnis von Familie und Beruf ein, statt es zugunsten von Familie zu verändern.
Siehe zum Elterngeld frühere Beiträge hier, hier und hier, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf hier, hier und hier.
Sascha Liebermann