…darüber berichtet die Süddeutsche Zeitung und versammelt Stimmen, die gegen eine vorübergehende Aussetzung von Sanktionen im Arbeitslosengeld II sind. Wenig überraschend ist der entscheidende Einwand, mit der Aussetzung von Sanktionen falle das ultimative Druckmittel weg, um gegen Pflichtverletzungen durch Leistungsbezieher vorzugehen.
Das ist richtig, die Gegner dieser Aussetzung sind hier klarer als manche Kritiker von Sanktionen, die zwar bestimmte Sanktionsformen nicht mehr wollen, an Sanktionen grundsätzlich aber sehr wohl festhalten. Die Frage, die sich stellt, ist, wie lässt sich die Befürwortung eines vorbehaltlos geltenden Existenzminimums damit vereinbaren, dasselbe kürzen zu können? Ist das Existenzminimum nun unverfügbar oder ist es das nicht? Und wie verträgt sich das ganze mit den Grundfesten der Demokratie, dem Mündigkeitsprinzip, dem Vertrauen in die Autonomie? Im Grunde gar nicht. Die Gerechtigkeitsvorstellungen, auf die im Beitrag verwiesen wird, sind damit auch nicht im Einklang. Genau darüber braucht es eine intensive Diskussion.
Sascha Liebermann